Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und eines Kostenersatzes für Dienst-, Sach- und Prüfleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sowie für Leistungen der Einheiten für besondere Einsätze des Landeskreises Börde.
Der Kreistag beschloss die Satzung über die Erhebung von Gebühren und eines Kostenersatzes für Dienst-, Sach- und Prüfleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sowie für Leistungen der Einheiten für besondere Einsätze des Landeskreises Börde.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 888/38/2012 erhoben.