Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 16.10.2012) beigefügte Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation „Wanzleben“.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW) ist auf der Grundlage des Vertrages über die Entsorgung von Abfällen vom 19.12.2007 mit der Betreibung der Umladestation „Wanzleben“ beauftragt.
Die Betreibung der Umladestation durch die AEW erfolgt gemäß § 1 Absatz 2 des Entsorgungsvertrages nach Maßgabe der Bestimmungen der durch den Landkreis zu erlassenden „Benutzungsordnung für die Umladestation Wanzleben“.
Die Annahme von Abfällen auf der Umladestation „Wanzleben“ erfolgt gemäß § 1 Absatz 3 des Entsorgungsvertrages durch die AEW im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Dafür erstellt das Unternehmen eine Entgeltkalkulation und schreibt diese fort. Die Entgeltkalkulation und ihre Fortschreibung bedürfen der Zustimmung durch den Kreistag.
Die letzte Bestätigung der Benutzungsordnung erfolgte mit Beschluss des Kreistages vom 24.09.2008.
Die vorliegende „Zweite Änderung zur Benutzungsordnung für die Umladestation „Wanzleben“ beinhaltet folgende Änderungen bzw. redaktionelle Anpassungen:
1. Anpassung der Rechtsgrundlagen an die derzeit gültigen Fassungen der Landkreisordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises.
2. Durch Einfügungen in § 2 Abs. 1 und 3 sowie in § 4 Abs. 3 wird der Teilbereich „Kleinannahmestelle“ deutlicher benannt und deren Zweckbestimmung sowie Art und Weise der Betreibung beschrieben.
3. Streichung des Wortes „…Beseitigung…“ in § 3 Absatz 2, 2. Anstrich. Die Korrektur erfolgt als der Anpassung an die „Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde“. Danach ist die auf der Umladestation Wanzleben eingerichtete Kleinannahmestelle bestimmt zur Annahme von Abfällen zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen aus privaten Haushaltungen. Vor diesem Hintergrund war die Einschränkung in § 3 Absatz 2, 2. Anstrich zu streichen.
4. Des Weiteren ist eine Anpassung des § 5 („Öffnungszeiten“) der Umladestation an den tatsächlichen Betrieb sowie hinsichtlich der Ergänzung der Öffnungszeiten für die Nebenstelle Oschersleben der Kleinannahmestelle Wanzleben notwendig.
5. Die vorliegende Änderung beinhaltet darüber hinaus folgende Anpassung oder Änderungen der Anlagen zur Benutzungsordnung: Anlage 1 – Positivliste - geändert Anlage 3 - Entgeltliste Umladestation „Wanzleben“ - geändert Anlage 4 - Entgeltliste Kleinannahmestelle „Wanzleben“ - geändert Anlage 5 - Entgeltliste für die Kleinannahmestelle, Nebenstelle Oschersleben - neu
Die Änderung der Anlagen erfolgte auf Grund aktueller Abstimmungen mit dem Betreiber bzw. auf der Grundlage der vom Betreiber vorgelegten Kalkulation der Entgelte für die Umladestation Wanzleben für das Wirtschaftsjahr 2013 vom 22.10.2012.
5.1 Die Änderungen der Positivliste (Anlage 1 der Benutzungsordnung) basieren auf den derzeit auf der Anlage der AEW zugelassenen Abfallarten. Auf der Grundlage der vom Unternehmen mitgeteilten, derzeit zugelassenen, Abfallarten wurden drei neue Abfallarten in die Positivliste aufgenommen, eine Abfallart wurde ganz gestrichen. Die Abfälle, die über die Sammel- und Abholstelle für Elektro- und Elektronikgeräte angenommen werden, wurden aus der Positivliste der Umladestation gestrichen, da die Sammel-und Abholstelle als eine eigenständige Annahmestelle geführt wird. Anlage 2 der Vorlage
5.2 Durch die AEW als Betreiber der Umladestation Wanzleben wurde, entsprechend des „Vertrages über die Entsorgung von Abfällen“, eine aktuelle Entgeltkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 vorgelegt. Die Kalkulation mit Stand 22.10.2012 ist als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.
5.3 In der vorliegenden Kalkulation wurde ein höheres Durchschnittsentgelt als in den Vorjahren ausgewiesen. Die Gesellschaft begründete die Steigerung im Wesentlichen mit der Reduzierung der Abfallmengen. Schlussfolgernd weist der Betreiber darauf hin, dass eine Erhöhung der Entgelte entsprechend der Kalkulation, eine weitere Mengenreduzierung nach sich ziehen würde, wodurch noch höhere Verlusten entstehen.
5.4 Die zur Beschlussfassung vorgelegten Entgelte der Umladestation (Anlage 3 der Benutzungsordnung) beinhalten daher eine Bestätigung der Entgelte für das Jahr 2013 in Höhe der seit 2008 geltenden - siehe Anlage 4 der Vorlage.
5.5 Unter der Annahme, dass die Entgelte für die Umladestation der Höhe nach unverändert bestehen bleiben, hat die Geschäftsführung der AEW folgende nicht kostendeckende Beträge angezeigt:
Die o.g. nicht kostendeckenden Beträge (brutto) sollen durch den Gebührenhaushalt im Rahmen der Kalkulation 2013 – 2015 ausgeglichen werden.
5.6. Bei der Entgeltliste für die Kleinannahmestelle Wanzleben (Anlage 4 der Benutzungs ordnung) erfolgt eine Anpassung der zugelassenen Abfallarten einschließlich der dafür geltenden Entgelte. Für die Bestimmung der Entgelte lag dem Eigenbetrieb eine Entgeltkalkulation mit Stand 22.10.2012 vor. Die Änderung der Entgeltliste erfolgt auf dieser, vom Betreiber übergeben, Kalkulation - Anlage 5 der Vorlage.
5.7 Für die Kleinannahmestelle, Nebenstelle Oschersleben wird eine gesonderte Entgeltliste, auf der Grundlage der o. g. Kalkulation als Anlage 5 zur Benutzungsordnung eingefügt, da der Umfang der zugelassenen Abfallarten gegenüber der Kleinannahmestelle „Wanzleben“ geringer ist - Anlage 6 der Vorlage.
6. Der Landkreis Börde, als Träger der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung, beabsichtigt im Zeitraum 2013/2014 die öffentliche Abfallentsorgung zu optimieren. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass im Rahmen dieser Zielstellung auch eine wirtschaftliche Untersuchung und Bewertung zur Betreibung der Umladestation, einschl. Kleinannahmestellen vorgenommen wird und die Ergebnisse den Gremien zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
Die Änderungen in der Benutzungsordnung sowie in den Anlagen der Benutzungsordnung wurden in den Anlagen kenntlich gemacht.
Diese Vorlage hat folgende Anlagen:
Anlage 1 Zweiten Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation „Wanzleben“ Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 2 Positivliste - Anlage 1 der Benutzungsordnung Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 3 Kalkulation der Entgelte für die Kleinannahmestelle-, Umladestation Wanzleben-Börde mit Nebenstelle Oschersleben für das Wirtschaftsjahr 2013, Stand 22.10.12
Anlage 4 Entgeltliste Umladestation „Wanzleben“ – Anlage 3 der Benutzungsordnung Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 5 Entgeltliste Kleinannahmestelle Wanzleben - Anlage 4 der Benutzungsordnung Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 6 Entgeltliste Kleinannahmestelle Wanzleben/ Nebenstelle Oschersleben - Anlage 5 der Benutzungsordnung Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 7 Benutzungsordnung für die Umladestation „Wanzleben“ in der Fassung der Zweiten Änderung – Lesefassung Entwurf/ Stand 08.11.12
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||