Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 840/Abf/2012  

 
 
Betreff: Verwendung des Restbetrages aus der Erstattung der Kostenüberdeckung aus dem Entsorgungsgebiet "Nord" (Altkreis Ohrekreis)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Walker
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
10.10.2012 
58. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
04.12.2012 
28. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (840/Abf/2012)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Beschluss des Betriebsausschusses Abfallentsorgung, den Restbetrag aus der Kostenüberdeckung aus dem Entsorgungsgebiet „Nord“ (Altkreis Ohrekreis) in Höhe von 215.594,78 € in der neuen Abfallgebührenkalkulation 2013 bis 2015 für die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung des Landkreises Börde für die Gebührenminderung zu verwenden, zur Kenntnis.

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.      Mit dem Beschluss des Kreistages des Landkreises Börde vom 25.11.2009 über die „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (AGS)“ wurde u.a. die Erstattung der für die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung Landkreis Ohrekreis“  (Entsorgungsgebiet „Nord“ (Altkreis Ohrekreis) zum 31.12.2008 entstandenen Kostenüberdeckung i.H.v. 7.566 T € an die Abgabenpflichtigen aus dem Entsorgungsgebiet „Nord“ (Altkreis Ohrekreis) beschlossen.

2.      Gemäß der AGS erfolgte die Erstattung bzw. Verrechnung  soweit die Abgabenpflichtigen im Jahre 2009 durch bestandskräftigen Gebührenbescheid zur Zahlung von Abfallgebühren veranlagt worden sind und der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung bis zum 31.12.2008 bestanden hat.

 

 

3.      Auf der Grundlage der „Kalkulation der den Abgabenpflichtigen im Entsorgungsgebiet „Nord“ (Altkreis Ohrekreis) zu erstandenen Kostenüberdeckungsbeträge“ vom 04.11.2009 wurden folgende Erstattungsbeträge ermittelt:

 

-          Gebührenart „Entsorgung von Wohngrundstücken“ :              64,74 €/EW

-          Gebührenart „Entsorgung von gewerblich

genutzten Grundstücken und aus Einrichtungen“:                            49,27 €/EWG

4.      Gemäß § 3 b Abs. 6 AGS erfolgte die Rückerstattung in zwei gleichen Teilbeträgen von Amts wegen in Wege der Verrechnung im Gebührenveranlagungsverfahren jeweils zur Jahresendabrechnung 2009 und 2010.

5.      Zum 31.12.2011 wurden im Rahmen der Jahresendabrechnungen 2009 und 2010 folgende Kostenüberdeckungsbeträge erstattet bzw. verrechnet:

 

 

Soll- Betrag

Gesamt

 

Erstattung

Jahresabrechn.

2009

Erstattung

Jahresabrechn.

2010

Restbetrag

Stand

31.12.2011

Erstattung für

Wohngrundstücke

 

7.004.169

 

3.493.273,29

 

3.323.524,77

 

187.370,94

Erstattung für

Gewerbe/Einrichtungen

 

562.172

 

277.128,74

 

256.819,42

 

28.223,84

 

Gesamt

 

7.566.341

 

3.770.402,03

 

3.580.344,19

 

215.594,78

                                         

6.      Der Restbetrag ist im Wesentlichen auf Grund von Abweichungen zwischen den kalkulierten und tatsächlich abgerechneten Maßstabseinheiten (EW und EGW) entstanden.

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Restbetrag aus der Kostenüberdeckung aus dem Entsorgungsgebiet „Nord“ (Altkreis Ohrekreis)  in Höhe von 216 T € in der neuen Abfallgebührenkalkulation 2013 bis 2015 für die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung des Landkreises Börde  für die Gebührenminderung zu verwenden.

 

Anmerkung

zur Gebührenminderung:   215.594,78 €  :  ca. 192.700 EW-EGW  =  ca. 1,12 €/EW-EGW

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

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