Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 873/Abf/2012  

 
 
Betreff: Bestätigung der Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
22.11.2012 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" ungeändert beschlossen  (873/Abf/2012)  
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2012 
59. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
04.12.2012 
28. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (873/Abf/2012)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt die Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten für die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013 in Höhe der in der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 festgesetzten Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.      Laut der „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 (siehe Anlage 1) wurde auf der Grundlage von betriebsnotwendigen Kosten und Erträgen ein durchschnittlicher jährlicher Gebührenbedarf in Höhe von 8.873.880 € errechnet (siehe Anlage 1, Seite 12).

2.     Im Ergebnis der Kalkulation wurden die Abfallgebühren- und Entgeltsätze ermittelt, die sich geringfügig von den aktuellen Abfallgebühren- und Entgeltsätzen unterscheiden (siehe Anlage 1, Seite 19).

3.     Unter Zugrundelegung der derzeit gültigen Abfallgebühren- und Entgeltsätze wurde für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 ein durchschnittliches Gebührenaufkommen in Höhe von 8.866.700 €/a errechnet.

4.     Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überschreiten.

5.     Der Vergleich zwischen dem in der neuen Abfallgebührenkalkulation ermittelten  Gebührenbedarf in Höhe von 8.873.880 €/a und dem auf der Basis der aktuellen Gebührensätze errechneten Gebührenaufkommen in Höhe von 8.866.700 €/a ergibt eine Unterschreitung in Höhe von 7.180 €/a:

 

Gebührenaufkommen auf der Grundlage der aktuellen Gebührensätze

 

1.      Benutzungsgrundgebühren

-          für die Entsorgung von Wohngrundstücken

 

-          r die Entsorgung von Gewerbegrundstücken

 

 

5.265.400€/a

 

375.100 €/a

 

2.      Benutzungsgrundgebühren Bioentsorgung

 

409.100 €/a

3.      Benutzungsmengengebühren

-          für die Entsorgung von Restabfällen im „Identsystem“

 

-          r die Entsorgung von Restabfällen im „MGB-System“

 

-          r die Entsorgung von Bioabfällen im „Identsystem“

 

2.184.000 €/a

 

 

134.600 €/a

 

 

498.500 €/a

 

Gesamt Gebührenaufkommen (Soll)

 

8.866.700 €/a

 

 

 

Gebührenbedarf laut Kalkulation 2013 - 2015

 

8.873.880 €/a

 

Errechnete Unterschreitung

 

-7.180 €/a

6.      Vor dem Hintergrund der durch den Landkreis für den Zeitraum 2013 bis 2014 geplanten Maßnahmen zur Umstrukturierung und Optimierung der öffentlichen Abfallwirtschaft im Landkreis Börde, wird davon ausgegangen, dass die errechnete Unterdeckung durch die Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen ausgeglichen werden kann.

Ergänzende Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

 

 

Anlage:               Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benut                zungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015

                            (Entwurf, Stand 01.11.2012)

 

 

 

Anlagen:

Anlagen: