Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Landkreis Börde, Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" ./. Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH Sechster Änderungsvertrag  

 
 
28. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.6 Beschluss:836/Abf/2012
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,
836/Abf/2012 Landkreis Börde, Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" ./. Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH Sechster Änderungsvertrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Benutzungsordnung Umladestation/ Kleinannahmestellen

Herr Dr. Daehre gab zur Kenntnis, dass Herr Kluge die nächsten Vorlagen wieder thematisch zusammenfassen werde und dass im Anschluss daran die Abstimmung stattfindet.

 

Herr Kluge informierte über die Beschlussvorlagen zu den Umladestationen und teilte mit, dass das wirtschaftliche Risiko, welches zurzeit bei den Gesellschaften selbst liegt, abgefangen wird. Die Kleinannahmestellen und die Umladestationen hätten sich bewährt.

Die Einrichtung der Umladestellen unter diesen Bedingungen und zwar, dass ein Kostendefizit über die Kalkulation ausgeglichen werden würde, müsse sich in den Verträgen zwischen dem Eigenbetrieb Abfallentsorgung und den Gesellschaften wiederfinden. Diese Verträge würden jetzt zur Beschlussfassung vorliegen.

 

Es bestand kein weiterer Klärungsbedarf zu diesen beiden Vorlagen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

Der Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ schließt mit der Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH den „Sechsten Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Entsorgung von Abfällen im Landkreis Börde“.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung:              keine

Enthaltung:              keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 836/Abf/2012 erhoben.