Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 878/51/2012  

 
 
Betreff: Beschluss über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Harz und des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Brandt
Herzig Fachbereichskoordinatorin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Gladow, Doreen
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Vorberatung
19.11.2012 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2012 
59. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
04.12.2012 
28. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (878/51/2012)
Anlagen:
Vertrag (Entwurf) zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Börde und Harz

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungstelle der Landkreise Börde und Harz im Jahr 2013.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Dem Kreistag obliegt gemäß § 33 Abs 3 Nr. 17 der Landkreisordnung des Landes Sachsen- Anhalt (LKO LSA) die Entscheidung für den Abschluss von Zweckvereinbarungen.

Bei dem Vertrag zur Führung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle handelt es sich um eine Zweckvereinbarung im Sinne des § 33 Abs. 3 Nr. 17 LKO LSA.

 

Der Abschluss des Vertrages erfolgt auf der Grundlage  § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG in der Fassung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 354) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403) in Verbindung mit §§ 3 ff. GKG LSA in der Fassung vom 26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81) zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68).

 

Gemäß § 3 Abs. 2 AdvermiG ist jede Adoptionsvermittlungsstelle mit mindestens zwei Vollzeitkräften oder der entsprechenden Anzahl von Teilzeitkräften zu besetzen, welche nicht überwiegend mit vermittlungsfremden Aufgaben befasst sein dürfen.

Die Adoptionsvermittlungsstelle bedarf gemäß § 4 AdvermiG der Anerkennung und sie darf nur mit Fachkräften besetzt werden, welche die Voraussetzung gemäß § 3 Abs. 2 AdvermiG erfüllen.

 

Die Fallzahlen in den Landkreisen Börde und Harz sind seit einigen Jahren im Bereich der Adoptionsvermittlung rückläufig. Daher erfolgten Verhandlungen zur Führung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle.

 

Da der Landkreis Harz über ein etwas höheres Fallzahlvolumen verfügt, wird vorgeschlagen, dass der Sitz der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle in Halberstadt sein soll.

Die Führung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle soll längerfristig die Beschäftigung von 2 Fachkräften, welche überwiegend in der Adoptionsvermittlung tätig sind, sichern.

Der Landkreis Börde erstattet dem Landkreis Harz die anteiligen Kosten.

 

In den Landkreisen Stendal und Altmarkkreis Salzwedel wird bereits seit einigen Jahren eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle geführt. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt.

 

Die Adoptionsvermittler des Landkreises Börde werden nach der Bildung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle ausschließlich als Sachbearbeiter im Pflegekinderdienst weiterbeschäftigt und erfahren dadurch eine wesentliche Arbeitsentlastung. Der  Überlastungsanzeige des Pflegekinderdienstes wurde damit genüge getan.

 

Die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiter der Vermittlungsstelle wird vom Landkreis Harz ausgeübt.

Der Landkreis Börde übernimmt die Personalkosten für eine Fachkraft (0,6 VZÄ) und die anteiligen Gemein- und Sachkosten der Vermittlungsstelle, einschließlich anteiliger Kosten für die Leitungstätigkeit laut Vertrag.

 

Kommt es nicht zur Zusammenlegung der Adoptionsvermittlungsstellen, entstehen dem Landkreis Börde zusätzliche Kosten für 1 Vollzeitstelle (1 VZÄ) für den kombinierten Pflegekinderdienst/Adoptionsvermittlung inklusive der Gemein- und Sachkosten für diese Stelle, da der Bedarf für eine Stellenerweiterung vom Fachdienst Organisation festgestellt wurde.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Vertrag (Entwurf) zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreis Börde und Harz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag (Entwurf) zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Börde und Harz (61 KB)