Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bestätigung der Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013  

 
 
28. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.10 Beschluss:873/Abf/2012
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,
873/Abf/2012 Bestätigung der Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Herr Dr

Herr Kluge setzte die Kreistagsmitglieder darüber in Kenntnis, dass er zu den Ausführungen des Herrn Schindler keine Stellung nehmen wird, da dies in den Betriebsausschusssitzungen des Eigenbetriebs Abfallentsorgung zu behandeln sei. Er erläuterte, dass die Kalkulation im Betriebsausschuss beraten worden ist, mit dem Ziel, eine Gebührenstabilität für den Bürger zu erreichen und Risikominderung für den Eigenbetrieb. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht übermäßig belastet werden. Die Abfallentsorgung soll zuverlässig erfolgen und sich über die nächsten 3 Jahre kontinuierlich entwickeln können. Dazu müsse das Risiko für den Eigenbetrieb bezogen auf die Einwohner- und Mengentwicklung angemessen bleiben. Die Vorlagen beinhalten alle finanziellen Änderungen der vorgenannten Beschlüsse. Die bisherige Satzung sei weiterhin gültig und führt zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für 2013. Dieser gebe die tatsächliche Situation wieder und sein gute Arbeitsgrundlage für das kommende Jahr.

 

Herr Schindler erläuterte, dass er damit nicht einverstanden sei und unterbreitete dem Kreistag einen Vorschlag und drei Fragen zu dieser Thematik. Er bat um eine andere Herangehensweise an die Frage der Herkunft der Kostenüberdeckungen. Er teilte mit, dass der Vorschlag bereits seit vier Tagen vorliegen würde, jedoch bislang keine Reaktion erfolgt sei. Des Weiteren zog er den Vergleich zwischen dem Gebührenaufkommen der letzten 11 Jahre im Ohrekreis mit den Kosten der Entsorgung durch die AEG. Er stellte fest, dass dieses Geld aus den Gebühren kommt, dann würde eine große Differenz dazwischen bestehen. Die Zahlen müssten mit Sicherheit in den Rechnern des Eigenbetriebes vorhanden sein und auch zusammengestellt werden können.

Herr Schindler stellte seine erste Frage. Das Landesverwaltungsamt habe die unterschiedlichen Gebühren in Nord und Süd in den unterschiedlichen Gebührensätzen 2008 und 2009, mit dem Hinweis auf den § 16 Landkreisgebietsneugliederungsgesetz und § 6 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, beanstandet und den Kreis 2009 zu gleichen Gebühren gezwungen. Er bat um Erläuterung, warum diese gesetzlichen Regelungen für den Zeitraum 2010 bis 2012 nicht für den Landkreis Börde Anwendung finden.

Weiterhin erläuterte er, dass die Gebühren in den letzten 10 Jahren vor der Fusion im Durchschnitt 10 % unter denen des „alten“ Bördekreises lagen, welches aus den Unterlagen von Herrn Bredthauer hervorgehen würde. Er fragte, ob dies zwischenzeitlich bestätigt werden könne.

Des Weiterhin informierte er darüber, dass Frau Peters im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Abfallentsorgung versuchte zu begründen, dass der Vorschlag der Auszahlung von 64,00 € an die Südbürger als außerordentliche Kosten in die Gebührenkalkulation mit aufzunehmen, nicht zu lässig sei.

 

Herr Dr. Daehre stellte fest, dass es einen Geschäftsordnungsantrag gäbe.

 

Herr Keindorff stelle den Antrag auf Ende der Debatte. Die von Herrn Schindler gestellten Fragen hätten keinen direkten Bezug zur Vorlage und die Fragen sind bereits mehrfach beantwortet worden.

 

Herr Schindler erkundigte sich beim Kreistagsvorsitzenden, was er von dem Antrag hält.

Dieser erinnerte an die klaren Vorgaben der Geschäftsordnung, seine persönliche Meinung habe keinerlei Bedeutung. Herr Schindler erklärte, dass diese Problematik der Redeunterbrechung bereits mit dem Büro des Kreistages diskutiert wurde und erinnerte an den Kreisausschuss am 28.11.2012, in der von Herrn Keindorff bereits der gleiche Geschäftsordnungsantrag gestellt wurde und somit seine Rede unterbrochen wurde. Nun habe er seine Fragen bereits von zehn auf drei gekürzt. Es könne nicht sein, dass durch eine Mehrheit eine Diskussion abgebrochen wird.

 

Herr Maspfuhl erinnerte daran, dass bei stellen des Geschäftsordnungsantrages der Redner aber nicht unterbrochen werden dürfe.

 

Herr Schindler wies darauf hin, dass seine drei Fragen vor dieser Beschlussfassung beantwortet werden sollen, da die Antworten dafür relevant sind.

 

Herr Dr. Daehre erklärte, dass Herr Schindler seine 3. Frage noch stellen können. Zunächst ließ er über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Keindorff abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              23

Ablehnung:              8

Enthaltung:              8

 

Herr Schindler beendete seinen Redebeitrag mit der Frage, warum es damals möglich war, in der Kalkulation 2007 und 2009 die Kosten in die Zukunft zu verlagern und nur einseitig im Norden auszuzahlen, aber dies heute nicht mehr möglich sein soll.

 

Herr Kluge antworte bzgl. der Frage der Satzungen, dass der Landkreis seit 2009 über eine einheitliche Abfallgebührensatzung verfügt, wie es auch vom Landesverwaltungsamt gefordert wurde. Diese entspricht den rechtlichen Anforderungen gem. § 16 Landkreisgebietsneugliederungsgesetz und § 6 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und wurde deshalb genehmigt.

Die Verwendung der Kostenüberdeckung ist ebenfalls rechtmäßig und bestätigt. Das Landesverwaltungsamt hatte Hinweise gegeben, wie die Kostenüberdeckung an die Abgabepflichtigen zurückzuerstatten sind, nachzulesen in § 3a der Abfallgebührensatzung.

Der Antrag zur Auszahlung von 64 Euro und somit diese als außerordentliche Kosten zu planen, kann aus rechtlichen Gründen gem. § 5 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt nicht erfolgen. Die Rückerstattung der Kostenüberdeckung an die Abgabepflichtigen des ehemaligen Ohrekreises war nicht Bestandteil der Abfallgebührenkalkulation. Weiterhin verstößt dieser Antrag gegen eine Vielzahl von gesetzlichen Grundsätzen, wie Erforderlichkeitsprinzip, Kostendeckungsprinzip, Periodengerechtigkeit, Verursacherprinzip sowie Äquivalenzprinzip.

 

Herr Schindler erkundigte sich, ob Herr Kluge bestätigt, dass die Gebühren in den letzten 10 Jahren vor der Fusion im Durchschnitt 10 % unter denen des ehemaligen Bördekreises lagen. Herr Kluge bejahte dies.

 

Herr Dr. Daehre gab den Auftrag an das Büro des Kreistages, sich beim Landkreistag zu informieren, ob es das Thema Minderheitenrecht in Kreistagen in irgendeinem Landkreis in Deutschland gibt.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

Der Kreistag bestätigte die Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten für die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013 in Höhe der in der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 festgesetzten Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              34

Ablehnung:              1

Enthaltung:              4

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 873/Abf/2012 erhoben.