Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 855/Abf/2012  

 
 
Betreff: Benutzungsordnung für die Umladestation "Wolmirstedt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
25.10.2012 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" an Verwaltung zurück verwiesen     
22.11.2012 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" ungeändert beschlossen  (855/Abf/2012)  
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2012 
59. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
04.12.2012 
28. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (855/Abf/2012)
Anlagen:
Anlage 1 - Zweite Änderung zur Benutzungsordnung Umladestation WMS Stand 08-11-12
Anlage 2 - Zweite Änderung Positivliste Stand 08-11-12
Anlage 3 - AEG Kalkulation Umladestation 2013
Anlage 4 - Zweite Änderung Entgeltliste Umladestation Stand 08-11-12
Anlage 5 - Zweite Änderung Entgeltliste Kleinannahmestelle WMS Stand 08-11-12
Anlage 6 - Zweite Änderung Entgeltliste Kleinannahmestelle WMS Außenstelle HDL Stand 08-11-12
Anlage 7 - Zweite Änderung - Lesefassung Benutzungsordnung Stand 08-11-12

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 16.10.2012) beigefügte Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH (AEG) ist auf der Grundlage des Vertrages über die Entsorgung von Abfällen vom 25.05.2005 mit der Betreibung der Umladestation „Wolmirstedt“ beauftragt.

 

Die Betreibung der Umladestation durch die AEG erfolgt gemäß § 1 Absatz 2 des Entsorgungsvertrages nach Maßgabe der Bestimmungen der durch den Landkreis zu erlassenden „Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt“.

 

Die Annahme von Abfällen auf der Umladestation „Wolmirstedt“ erfolgt gemäß § 1 Absatz 3 des Entsorgungsvertrages durch die AEG im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Dafür erstellt das Unternehmen eine Entgeltkalkulation und schreibt diese fort. Die Entgeltkalkulation und ihre Fortschreibung bedürfen der Zustimmung durch den Kreistag.

 

Die letzte Bestätigung der Benutzungsordnung erfolgte mit Beschluss des Kreistages vom 24.09.2008.

 

Die vorliegende „Zweite Änderung zur Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt“ beinhaltet folgende Änderungen bzw. redaktionelle Anpassungen:

 

1. Anpassung der Rechtsgrundlagen in § 1 an die derzeit gültigen Fassungen der

    Landkreisordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der Abfallentsorgungssatzung

    des Landkreises.

 

2. Durch Einfügungen in § 2 Abs. 1 und 3 sowie in § 4 Abs. 3 wird der Teilbereich

    „Kleinannahmestelle“ deutlicher benannt und deren Zweckbestimmung sowie Art und

    Weise der Betreibung beschrieben.

 

3. Des Weiteren ist eine Anpassung des § 5 („Öffnungszeiten“) der Umladestation,

    einschließlich der Kleinannahmestellen an den tatsächlichen Betrieb notwendig.

 

4. Die vorliegende Änderung beinhaltet darüber hinaus folgende Anpassung oder Änderung

    der Anlagen zur Benutzungsordnung

    Anlage 1 – Positivliste - geändert

    Anlage 3 - Entgeltliste Umladestation „Wolmirstedt“ - geändert

    Anlage 4 - Entgeltliste Kleinannahmestelle „Wolmirstedt“ – geändert

   Anlage 5 - Entgeltliste Kleinannahmestelle „Wolmirstedt“, Außenstelle Haldensleben – neu.

 

    Die Änderung der Anlagen erfolgte auf Grund aktueller Abstimmungen mit dem Betreiber

    bzw. auf der Grundlage der vom Betreiber vorgelegten Kalkulation der Entgelte für die

    Umladestation Wolmirstedt für das Wirtschaftsjahr 2013 vom 29.10.2012.

 

4.1 Die Änderungen der Positivliste (Anlage 1 der Benutzungsordnung) basieren auf den

       derzeit auf der Anlage der AEG zugelassenen Abfallarten. Auf der Grundlage der vom

       Unternehmen mitgeteilten, derzeit zugelassenen, Abfallarten wurden neue Abfallarten in

       die Positivliste aufgenommen,  einige Abfallarten wurden gestrichen.

       Die Abfälle, die über die Sammel- und Abholstelle für Elektro- und Elektronikgeräte

       angenommen werden, wurden aus der Positivliste der Umladestation gestrichen.

       Die Sammel-und Abholstelle wird als eine eigenständige Annahmestelle geführt.

       Anlage 2 der Vorlage

 

 

4.2 Durch die AEG als Betreiber der Umladestation Wolmirstedt wurde, entsprechend des

      „Vertrages über die Entsorgung von Abfällen“, eine aktuelle Entgeltkalkulation für das

      Wirtschaftsjahr 2013 vorgelegt. Die Kalkulation mit Stand 29.10.2012 ist als Anlage 3 der

      Vorlage beigefügt.

 

4.3 In der vorliegenden Kalkulation wurde ein höheres Durchschnittsentgelt als in den

      Vorjahren ausgewiesen. Die Gesellschaft begründete die Steigerung im Wesentlichen

      mit der Reduzierung der Abfallmengen. Schlussfolgernd weist der Betreiber darauf hin,

      dass eine Erhöhung der Entgelte entsprechend der Kalkulation, eine weitere

      Mengenreduzierung nach sich ziehen würde, wodurch noch höhere Verlusten entstehen.

 

4.4 Die zur Beschlussfassung vorgelegten Entgelte der Umladestation (Anlage 3 der

      Benutzungsordnung) beinhalten im Wesentlichen daher eine Bestätigung der Entgelte für

      das Jahr 2013 in Höhe der seit 2008 geltenden - siehe Anlage 4 der Vorlage.

 

4.5 Unter der Annahme, dass die Entgelte für die Umladestation der Höhe nach unverändert

      bestehen bleiben, hat die Geschäftsführung der AEW folgende nicht kostendeckende

      Beträge angezeigt:

 

Umladestation "Wolmirstedt", einschl. Kleinannahmestellen Wolmirstedt u. Haldensleben

2013

2014

2015

Bewirtschaftungskosten

351.275

353.083

358.124

Voraussichtliche Erträge

277.000

274.000

272.000

Nichtkostendeckender Betrag (netto)

74.275

79.083

86.124

 

Nichtkostendeckender Betrag (brutto)

88.387,25

94.108,77

104.487,36

 

       Die nicht kostendeckenden Beträge sollen durch den Gebührenhaushalt im Rahmen der

       Kalkulation 2013 – 2015 ausgeglichen werden.

 

 

4.6 Bei der Entgeltliste für die Kleinannahmestelle Wolmirstedt (Anlage 4 der Benutzungs­-

       ordnung) erfolgt eine Anpassung der zugelassenen Abfallarten einschließlich der dafür

       geltenden Entgelte. Für die Bestimmung der Entgelte lag dem Eigenbetrieb eine

       Entgeltkalkulation mit Stand 29.10.2012 vor. Die Änderung der Entgeltliste erfolgt auf

       dieser, vom Betreiber übergeben, Kalkulation - Anlage 5 der Vorlage.

 

4.7 Für die Kleinannahmestelle, Nebenstelle Haldensleben wird eine gesonderte Entgeltliste,

      auf der Grundlage der o. g. Kalkulation als Anlage 5 zur Benutzungsordnung eingefügt,

      da der Umfang der zugelassenen Abfallarten gegenüber der Kleinannahmestelle

      „Wolmirstedt“ geringer ist - Anlage 6 der Vorlage.

 

5. Der Landkreis Börde, als Träger der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung, beabsichtigt

    im Zeitraum 2013/2014 die öffentliche Abfallentsorgung zu optimieren.

    Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass im Rahmen dieser Zielstellung

    auch eine wirtschaftliche Untersuchung und Bewertung zur Betreibung der Umladestation,

    einschl. Kleinannahmestellen vorgenommen wird und die Ergebnisse den Gremien zur

    weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

Die Änderungen in der Benutzungsordnung sowie in den Anlagen der Benutzungsordnung wurden kenntlich gemacht.

 

 

 

 

 

Diese Vorlage hat folgende Anlagen:

 

Anlage 1              Zweiten Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt“

                   Entwurf / Stand 08.11.12

 

Anlage 2              Positivliste - Anlage 1 der Benutzungsordnung

                   Entwurf / Stand 08.11.12

 

Anlage 3              Kalkulation der Entgelte für die Kleinannahmestelle-, Umladestation

                   Wolmirstedt mit Nebenstelle Haldensleben für das Wirtschaftsjahr 2013,

                   Stand 29.10.12

 

Anlage 4              Entgeltliste Umladestation „Wolmirstedt“ – Anlage 3 der Benutzungsordnung

                   Entwurf / Stand 08.11.12

 

Anlage 5              Entgeltliste Kleinannahmestelle Wolmirstedt - Anlage 4 der Benutzungsordnung

                   Entwurf / Stand 08.11.12

 

Anlage 6              Entgeltliste Kleinannahmestelle Wolmirstedt, Außenstelle Haldensleben –

                   Anlage 5 der Benutzungsordnung

                   Entwurf / Stand 08.11.12

 

Anlage 7              Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt“ in der Fassung

                   der Zweiten Änderung – Lesefassung

                   Entwurf/ Stand 08.11.12

 

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Zweite Änderung zur Benutzungsordnung Umladestation WMS Stand 08-11-12 (11 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Zweite Änderung Positivliste Stand 08-11-12 (18 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - AEG Kalkulation Umladestation 2013 (21 KB)    
Anlage 9 4 Anlage 4 - Zweite Änderung Entgeltliste Umladestation Stand 08-11-12 (27 KB)    
Anlage 10 5 Anlage 5 - Zweite Änderung Entgeltliste Kleinannahmestelle WMS Stand 08-11-12 (5 KB)    
Anlage 11 6 Anlage 6 - Zweite Änderung Entgeltliste Kleinannahmestelle WMS Außenstelle HDL Stand 08-11-12 (4 KB)    
Anlage 12 7 Anlage 7 - Zweite Änderung - Lesefassung Benutzungsordnung Stand 08-11-12 (36 KB)