Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 16.10.2012) beigefügte Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt. Sachdarstellung, Begründung:
Die Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH (AEG) ist auf der Grundlage des Vertrages über die Entsorgung von Abfällen vom 25.05.2005 mit der Betreibung der Umladestation „Wolmirstedt“ beauftragt.
Die Betreibung der Umladestation durch die AEG erfolgt gemäß § 1 Absatz 2 des Entsorgungsvertrages nach Maßgabe der Bestimmungen der durch den Landkreis zu erlassenden „Benutzungsordnung für die Umladestation Wolmirstedt“.
Die Annahme von Abfällen auf der Umladestation „Wolmirstedt“ erfolgt gemäß § 1 Absatz 3 des Entsorgungsvertrages durch die AEG im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Dafür erstellt das Unternehmen eine Entgeltkalkulation und schreibt diese fort. Die Entgeltkalkulation und ihre Fortschreibung bedürfen der Zustimmung durch den Kreistag.
Die letzte Bestätigung der Benutzungsordnung erfolgte mit Beschluss des Kreistages vom 24.09.2008.
Die vorliegende „Zweite Änderung zur Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt“ beinhaltet folgende Änderungen bzw. redaktionelle Anpassungen:
1. Anpassung der Rechtsgrundlagen in § 1 an die derzeit gültigen Fassungen der Landkreisordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises.
2. Durch Einfügungen in § 2 Abs. 1 und 3 sowie in § 4 Abs. 3 wird der Teilbereich „Kleinannahmestelle“ deutlicher benannt und deren Zweckbestimmung sowie Art und Weise der Betreibung beschrieben.
3. Des Weiteren ist eine Anpassung des § 5 („Öffnungszeiten“) der Umladestation, einschließlich der Kleinannahmestellen an den tatsächlichen Betrieb notwendig.
4. Die vorliegende Änderung beinhaltet darüber hinaus folgende Anpassung oder Änderung der Anlagen zur Benutzungsordnung Anlage 1 – Positivliste - geändert Anlage 3 - Entgeltliste Umladestation „Wolmirstedt“ - geändert Anlage 4 - Entgeltliste Kleinannahmestelle „Wolmirstedt“ – geändert Anlage 5 - Entgeltliste Kleinannahmestelle „Wolmirstedt“, Außenstelle Haldensleben – neu.
Die Änderung der Anlagen erfolgte auf Grund aktueller Abstimmungen mit dem Betreiber bzw. auf der Grundlage der vom Betreiber vorgelegten Kalkulation der Entgelte für die Umladestation Wolmirstedt für das Wirtschaftsjahr 2013 vom 29.10.2012.
4.1 Die Änderungen der Positivliste (Anlage 1 der Benutzungsordnung) basieren auf den derzeit auf der Anlage der AEG zugelassenen Abfallarten. Auf der Grundlage der vom Unternehmen mitgeteilten, derzeit zugelassenen, Abfallarten wurden neue Abfallarten in die Positivliste aufgenommen, einige Abfallarten wurden gestrichen. Die Abfälle, die über die Sammel- und Abholstelle für Elektro- und Elektronikgeräte angenommen werden, wurden aus der Positivliste der Umladestation gestrichen. Die Sammel-und Abholstelle wird als eine eigenständige Annahmestelle geführt. Anlage 2 der Vorlage
4.2 Durch die AEG als Betreiber der Umladestation Wolmirstedt wurde, entsprechend des „Vertrages über die Entsorgung von Abfällen“, eine aktuelle Entgeltkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 vorgelegt. Die Kalkulation mit Stand 29.10.2012 ist als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.
4.3 In der vorliegenden Kalkulation wurde ein höheres Durchschnittsentgelt als in den Vorjahren ausgewiesen. Die Gesellschaft begründete die Steigerung im Wesentlichen mit der Reduzierung der Abfallmengen. Schlussfolgernd weist der Betreiber darauf hin, dass eine Erhöhung der Entgelte entsprechend der Kalkulation, eine weitere Mengenreduzierung nach sich ziehen würde, wodurch noch höhere Verlusten entstehen.
4.4 Die zur Beschlussfassung vorgelegten Entgelte der Umladestation (Anlage 3 der Benutzungsordnung) beinhalten im Wesentlichen daher eine Bestätigung der Entgelte für das Jahr 2013 in Höhe der seit 2008 geltenden - siehe Anlage 4 der Vorlage.
4.5 Unter der Annahme, dass die Entgelte für die Umladestation der Höhe nach unverändert bestehen bleiben, hat die Geschäftsführung der AEW folgende nicht kostendeckende Beträge angezeigt:
Die nicht kostendeckenden Beträge sollen durch den Gebührenhaushalt im Rahmen der Kalkulation 2013 – 2015 ausgeglichen werden.
4.6 Bei der Entgeltliste für die Kleinannahmestelle Wolmirstedt (Anlage 4 der Benutzungs- ordnung) erfolgt eine Anpassung der zugelassenen Abfallarten einschließlich der dafür geltenden Entgelte. Für die Bestimmung der Entgelte lag dem Eigenbetrieb eine Entgeltkalkulation mit Stand 29.10.2012 vor. Die Änderung der Entgeltliste erfolgt auf dieser, vom Betreiber übergeben, Kalkulation - Anlage 5 der Vorlage.
4.7 Für die Kleinannahmestelle, Nebenstelle Haldensleben wird eine gesonderte Entgeltliste, auf der Grundlage der o. g. Kalkulation als Anlage 5 zur Benutzungsordnung eingefügt, da der Umfang der zugelassenen Abfallarten gegenüber der Kleinannahmestelle „Wolmirstedt“ geringer ist - Anlage 6 der Vorlage.
5. Der Landkreis Börde, als Träger der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung, beabsichtigt im Zeitraum 2013/2014 die öffentliche Abfallentsorgung zu optimieren. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass im Rahmen dieser Zielstellung auch eine wirtschaftliche Untersuchung und Bewertung zur Betreibung der Umladestation, einschl. Kleinannahmestellen vorgenommen wird und die Ergebnisse den Gremien zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
Die Änderungen in der Benutzungsordnung sowie in den Anlagen der Benutzungsordnung wurden kenntlich gemacht.
Diese Vorlage hat folgende Anlagen:
Anlage 1 Zweiten Änderung der Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt“ Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 2 Positivliste - Anlage 1 der Benutzungsordnung Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 3 Kalkulation der Entgelte für die Kleinannahmestelle-, Umladestation Wolmirstedt mit Nebenstelle Haldensleben für das Wirtschaftsjahr 2013, Stand 29.10.12
Anlage 4 Entgeltliste Umladestation „Wolmirstedt“ – Anlage 3 der Benutzungsordnung Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 5 Entgeltliste Kleinannahmestelle Wolmirstedt - Anlage 4 der Benutzungsordnung Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 6 Entgeltliste Kleinannahmestelle Wolmirstedt, Außenstelle Haldensleben – Anlage 5 der Benutzungsordnung Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 7 Benutzungsordnung für die Umladestation „Wolmirstedt“ in der Fassung der Zweiten Änderung – Lesefassung Entwurf/ Stand 08.11.12
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||