Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt: 1. Die Feststellung des durch den Wirtschaftsprüfer Herr Georg-Rainer Rätze, Magdeburg geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2011 1.1. Bilanzsumme 14.376.513,53 € 1.1.1. Aktivseite A. Anlagenvermögen 233.461.64 € B. Umlaufvermögen 14.141.963,67 € C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.088,22 € 1.1.2. Passivseite A. Eigenkapital 141.720,92 € B. Rückstellungen 13.437.765,39 € C. Verbindlichkeiten 796.524,15 € D. Rechnungsabgrenzungsposten 503,07 € 1.2. Jahresgewinn 587.903,33 € 1.2.1. Summe der Erträge 11.568.992,28 € 1.2.2. Summe der Aufwendungen 10.981.088,95 € 2. Die Verwendung des Jahresgewinnes Der Jahresgewinn in Höhe von 587.903,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Die Entlastung der Betriebsleitung Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2011 entlastet.
Sachdarstellung, Begründung:
Das Eigenbetriebsrecht (§ 18 Eigenbetriebsgesetz, § 6 Eigenbetriebsverordnung) verpflichtet die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden die eigenbetrieblichen und handelsrechtlichen Vorschriften in Anwendung gebracht.
Auf Vorschlag des Betriebsausschusses vom 02. März 2012 (Beschluss-Nr.: 749/Abf/2012) und mit der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde wurde der Wirtschaftsprüfer Herr Georg-Rainer Rätze, Magdeburg mit der Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2011 sowie mit der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) beauftragt.
Die Beauftragung erfolgte durch die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes am 23.03.2012.
Die Prüfungshandlungen fanden in den Monaten Juli und August 2012 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt.
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 und der Lagebericht des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011. Diese wurden daraufhin geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die ergänzenden Regelungen der Betriebssatzung beachtet wurden. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung wurde u. a. die Angemessenheit des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes geprüft.
Als Schwerpunkte wurden festgelegt:
- Werthaltigkeit der Forderungen, - Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen, - die Umsatzerlöse sowie - die Personalaufwendungen.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erfolgte unter Zugrundlegung des Fragekatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2011 beträgt 14.376.513,53 € (Vorjahr: 19.109.801,98 €).
Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2011 mit einem Jahresgewinn in Höhe von insgesamt 587.903,33 € (Vorjahr: 161.470,68 €) ab. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2011 setzt sich wie folgt zusammen:
Der Gewinn aus der Abfallgebührenwirtschaft ist auf die rückwirkende Änderung der Abfallgebührenkalkulation für den Zeitraum 2010 bis 2012 und einer Notwendigkeit des Ausgleichs der Kostenunterdeckung aus den Vorjahren zurückzuführen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesamtjahresgewinn 2011 in Höhe von 587.903,33 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfungskanzlei „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes“. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Laut Feststellungen des Wirtschaftsprüfers haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.
Der Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Landkreises Börde „Eigenbetrieb Abfallentsorgung“ Wolmirstedt liegt als Anlage bei.
Anlage: Bericht des Wirtschaftsprüfers Georg-Rainer Rätze zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 des Landkreises Börde „Eigenbetrieb Abfallentsorgung“ Wolmirstedt
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