Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 872/51/2012  

 
 
Betreff: Vorzeitiger Maßnahmebeginn zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fachkräften in der Jugendarbeit des Landkreises Börde und Maßnahmen der außerschulischen Bildung und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Brandt
Herzig Fachbereichskoordinatorin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Vorberatung
19.11.2012 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2012 
59. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
04.12.2012 
28. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (872/51/2012)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Vorzeitiger Maßnahmebeginn

 

 

Der Kreistag beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2013 die Freigabe der zweckgebundenen Landesförderung und Landkreismittel im Bereich Personalkosten in der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit sowie weitere Landkreismittel in Höhe von 5.000 EUR für Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Jugendbildung.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Bei der Förderung der Jugendfreizeitarbeit handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 11 – 14 SGB VIII.

 

Im Gesetz zur Änderung des Finanzausgleiches vom 17.12.2003 (GVBl. LSA Nr. 46/2003) vom 23.12.2003 regelt § 15 die Übernahme der Fördermittel „Jugendpauschale“ in das FAG.

 

Im Jahr 2012 erhielt der Landkreis Börde 506.000 EUR als Landesförderung.

Der Plan 2013 übernimmt diesen Betrag von 506.000 EUR in die Planung 2013.

Die endgültige Zuweisungshöhe der Landeszuweisung erfolgt anhand der Einwohnerzahlen bis spätestens zum März 2013. Eine bisher nicht vorhersehbare oder benennbare Minderung müsste anteilig auf die Förderungen aller Träger angerechnet werden.

 

Mit dem Zuwendungsbescheid im Rahmen des Fachkräfteprogramms vom 14.02.2011 wurden dem Landkreis landesseitig für die gleiche Aufgabenerledigung 229.957,19 EUR bereits für das Jahr 2013 verbindlich zugesagt.

Dieses Förderprogramm läuft mit dem Jahr 2013 aus.

 

Die Höhe der Personalkostenförderung für die Jahre 2012 und 2013 wurden bereits

durch den Jugendhilfeausschuss auf seiner Sitzung am 19.09.2011, Beschlussvorlage Nr. 691/51/2011,  beschlossen und wie folgt gefasst:

„Grundlage dieser Förderung sind die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 18.05.2009 zur Angleichung der Personalausgabenförderung im „Offenen-Tür-Bereich“ bis zum Jahr 2013 auf 70 v.H., höchstens jedoch 21.000,- EUR je Vollzeitstelle zu fördern“.

 

Bei einer Bestätigung des Jugendhilfeausschussbeschlusses durch den Kreistag wird durch die zur Verfügungstellung der Mittel eine ganzjährige Personal- und Maßnahmeförderung, in den Schwerpunktbereichen der offenen Kinder- und Jugendfreizeitarbeit ab Januar 2013 für 38 sozialpädagogische Fachkräfte, möglich.