Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die in Anlage beigefügte „Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen“ zwischen dem Landkreise Börde, und den Landkreisen Jerichower Land und Salzlandkreis.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Landkreise sind als Untere Naturschutzbehörden gemäß §§ 9,10 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 5 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen–Anhalt zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen verpflichtet. Die Landschaftsrahmenplanung ist mithin eine Pflichtaufgabe der Landkreise.
Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Kreisgebiet zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Kreisgebiet auswirken können. Für die Städte und Gemeinden ist der Landschaftsrahmenplan des Kreises Grundlage für die Erstellung von Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen sowie eine wesentliche Grundlage zur Durchführung der strategischen Umweltprüfung von Plänen und Projekten. Ferner hat die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg bei der Aufstellung des neuen Regionalplanes für den darin enthaltenen Umweltbericht die Landschaftsrahmenpläne zu berücksichtigen.
Ein Landschaftsrahmenplan leistet :
Die Landschaftsrahmenplanung fand im Land Sachsen-Anhalt Anfang der 90er Jahre statt. Die noch heute gültigen Landschaftsrahmenpläne wurden in der Regel in den Altkreisen vor der ersten Kreisgebietsreform 1994 erarbeitet, eine Zusammenführung und inhaltliche Weiterentwicklung fand bisher nicht statt.
Die Landschaftsrahmenpläne sind dringend überarbeitungsbedürftig. Weitreichende Eingriffe in Natur und Landschaft wie die vielfältigen Verkehrsprojekte (z.B. BAB 2 und 14, Verbreiterung Mittellandkanal ) und die städtebaulichen Entwicklungen mit Ausweisung und Realisierung von Bau- und Gewerbegebieten sind in den bestehenden Plänen noch nicht berücksichtigt. Außerdem erfolgten seit Erstellung der Pläne neue Schutzgebietsausweisungen nach Bundes-, Landes- und Europarecht.
Für die Erstellung von Landschaftsrahmenplänen standen Fördermittel des Landes zur Verfügung. Zurzeit gibt es keine konkreten Überlegungen des Landes, die Fortschreibung der Pläne mit Fördermitteln zu unterstützen.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg hat eine Initiative gestartet, innerhalb der Gemeinschaft eine gemeinsame Landschaftsrahmenplanung auf Grundlage einer gesonderten Zweckvereinbarung organisieren. Ziel ist die Kostenminimierung durch Realisierung von Synergieeffekten einmal durch die gemeinsame Erarbeitung, dann aber auch mit der parallel laufenden Regionalentwicklungsplanung und dem dazugehörigen Umweltbericht.
Da das Landesverwaltungsamt eine Übernahme der Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung durch die Regionale Planungsgemeinschaft für nicht zulässig erachtet, hat sich der Landkreis Börde bereit erklärt, die Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung, auf Grundlage beiliegender Zweckvereinbarung, für die Mitgliedslandkreise der Region Magdeburg zu übernehmen. Die anderen Landkreise können ihre Belange durch weitgehende Mitwirkungsrechte einbringen. Die Regionale Planungsgemeinschaft und die Landeshauptstadt Magdeburg, die als kreisfreie Stadt ihre Planungsbelange mit einem Landschaftsplan umsetzt, werden bei der Erarbeitung einbezogen.
Der Landkreis Börde wird für die Aufgaben befristet Fachpersonal einstellen, der Arbeitsort der Planungsgruppe wird sich in Räumlichkeiten der Regionales Planungsgemeinschaft in Magdeburg befinden.
Der finanzielle Anteil des Landkreises Börde für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes über eine Dauer von 3 Jahren wird nach derzeitigen Kostenschätzungen für die Gesamtkosten von 655.00-,€ ca 292.600-,€ betragen.
Alternative zum Abschluss einer Zweckvereinbarung wäre die Vergabe der Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne des Landkreises Börde an ein Fachplanungsbüro, dessen Leistungen nach HOAI zu vergüten wären. Eine vorsichtige Schätzung ergibt hier allein für den Landkreis Börde eine Summe von ca. 600.000 €.
Für den Landkreis Börde ergeben sich voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 292.600 € .
Anlagen: Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen
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