Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 869/70/2012-1  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses des Kreistages Nr. 869/70/2012 "Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen zwischen dem Landkreis Börde und den Landkreisen Jerichower Land und Salzlandkreis" vom 04.12.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Torka
Prost Fachbereichsleiterin 1
Kluge Fachbereichsleiter 2
Bezüglich:
869/70/2012
Federführend:FD Natur und Umwelt Bearbeiter/-in: Knechtel, Birgit
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
21.11.2013 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
04.12.2013 
71. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses      
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2013 
33. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (869/70/2012-1)
Anlagen:
Auszug BNatSchG-NatSchG LSA

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Aufhebung seines Beschlusses Nr. 869/70/2012 „Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen“ zwischen dem Landkreis Börde, und den Landkreisen Jerichower Land und Salzlandkreis“ vom 04.12.2012.

 

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Ziel des Beschlusses vom 04.12.2012 war die Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen, welche die Landkreise als untere Naturschutzbehörden nach den §§ 9 u.10 Bundesnaturschutzgesetz und § 5 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt aufzustellen und fortzuschreiben haben, über eine Zweckvereinbarung zu organisieren. Anlass ist u.a. die Neuaufstellung der Regionalen Entwicklungspläne durch die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg. Der Landkreis Börde sollte sich verpflichten, als „übernehmender Landkreise“, diese Aufgabe, außer für sich selbst, auch für die Landkreise Jerichower Land und Salzlandkreis zu erledigen.

 

Nach mehreren Monaten Vorbereitungszeit, insbesondere nach den durchgeführten öffentlichen Ausschreibungen für die Gewinnung des erforderlichen Personals stellt sich heraus, dass es dem Landkreis Börde nicht möglich ist, die Aufgabe zu erledigen.

 

Es ist nicht gelungen, das erforderliche Personal, hier den unabdingbar erforderlichen Teamleiter, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zu finden und einzustellen.

Vorgesehen war die Bildung eines Teams aus 3 Landschaftsplanern, von denen einer als Teamleiter die Fortschreibung federführend bearbeiten sollte.

Dazu wurde eine öffentliche Ausschreibung in den bundesweit erscheinenden einschlägigen Fachzeitschriften „Naturschutz und Landschaftsplanung“ und „Natur und Landschaft“, auf der Homepage des Landkreises Börde und auf der Homepage der Agentur für Arbeit durchgeführt.

Es gingen insgesamt 79 Bewerbungen ein, aber lediglich 3 für die getrennt ausgeschriebene Stelle des Teamleiters. Keiner der 3 Bewerber verfügte über die geforderten Erfahrungen auf dem Gebiet der Landschaftsrahmenplanung, einschlägigen aktuellen Kenntnisse und Voraussetzungen auf dem Gebiet der EDV. Darüber hinaus zog ein Bewerber seine Bewerbung aufgrund einer anderen beruflichen Perspektive zurück, ein zweiter war wohl nicht wirklich an der Stelle interessiert, da sich mit ihm kein Termin zur Vorstellung organisieren lies.

Auch die Überprüfung der übrigen Bewerbungen auf die Stellen der Landschaftsplaner in Sicht auf eine Eignung als Teamleiter brachte kein positives Ergebnis.

 

Eine Wiederholung der Ausschreibung würde zu keinem anderen Ergebnis  führen, da durch die Wahl der Medienerzeugnisse der potentielle Interessentenkreis erreicht wurde. Offensichtlich ist der in Frage kommendem Expertenkreis zahlenmäßig sehr begrenzt und die Bedingungen (Befristung auf 3 Jahre, Vergütungsgruppe12) nicht attraktiv genug.

 

Des Weiteren wurde geprüft, ob durch Umsetzung im eigenen Hause die Besetzung der Teamleiterstelle möglich wäre, auch unter Einbeziehung der personellen Potenzen aller drei Landkreise. Leider führte auch diese Überprüfung zu keinem positiven Ergebnis.

Aus eigenen Kräften ist diese Aufgabe nicht zu leisten, da die unteren Naturschutzbehörden nicht über das erforderliche qualifizierte Personal verfügen, diese Erkenntnis war  Grundlage für die Entscheidung, auf Basis der Zweckvereinbarung befristet externes Personal einzustellen.

 

Unter diesen Umständen ist es dem Landkreis Börde nicht möglich, die notwendige Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne im Sinne der Zweckvereinbarung durchzuführen. Sie wird nunmehr durch Vergabe an ein externes Planungsbüro durchgeführt.

 

Die Zweckvereinbarung wurde bisher nicht veröffentlicht, sie ist daher nicht rechtskräftig. Eine Anwendung des § 6 Abs 3 der Zweckvereinbarung, welcher die Auflösung dieser, für den Fall vorsieht, dass sich der beabsichtigte Zweck nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität erreichen lässt, ist daher nicht möglich.

 

Um keine Zweifel am Verbleib der Zuständigkeit der Landkreise für die Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung bei diesen selbst, aufkommen zu lassen, sind  die Kreistagsbeschlüsse zum Entwurf der Zweckvereinbarung, für den Landkreis Börde der Beschluss vom 04.12.2012, aufzuheben.

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1 - §§ 9-10 BNatSchG  und NatSchG LSA

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug BNatSchG-NatSchG LSA (14 KB)    
Stammbaum:
869/70/2012   Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen zwischen dem Landkreis Börde und den Landkreisen Jerichower Land und Salzlandkreis   FD Natur und Umwelt   Beschlussvorlage
869/70/2012-1   Aufhebung des Beschlusses des Kreistages Nr. 869/70/2012 "Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen zwischen dem Landkreis Börde und den Landkreisen Jerichower Land und Salzlandkreis" vom 04.12.2012   FD Natur und Umwelt   Beschlussvorlage