Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: entfällt
Sachdarstellung, Begründung:
In Bezugnahme auf die Genehmigung der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2009/10 – 2013/14 und der darin erteilten Auflagen wird diese nachfolgend fortgeschrieben.
Der Landkreis Börde als Träger der Schulentwicklungsplanung wurde unter Beachtung der Normwerte aufgefordert Maßnahmen zu treffen, um für nicht bestandsfähige Schulen eine realistische Bestandsperspektive zu erreichen, anderenfalls die/den Schulstandort/e gemäß § 64 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 5 SchulG LSA aufzuheben.
Grundlagen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bilden § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der z. Zt. geltenden Fassung sowie die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom 22.09.2008.
1. Fortschreibung für das Schuljahr 2011/12
1.1. Sekundarschulen
1.1.1. Sekundarschule „Albert-Niemann“ in Erxleben (Ganztagsschule) - Umzug
Die Ganztags-Sekundarschule „Albert-Niemann“ ist im August 2011 nach Fertigstellung der Komplettsanierung in die Parkstraße 5, Erxleben zurückgezogen.
1.2. Sekundarschulen in freier Trägerschaft
1.2.1. Evangelische Sekundarschule Haldensleben
Die Freie Evangelische Sekundarschule ist im August 2011 von der Kleine Straße 9 in den Waldring 111 umgezogen.
1.2.2. Freie Sekundarschule Gröningen
Die Freie Sekundarschule in Gröningen in Trägerschaft der educado campus – gemeinnützige Europäische Gesellschaft für Bildung und Kultur mbH nahm zum Schuljahr 2011/12 den Schulbetrieb am Standort Goethepromenade 6, 39397 Gröningen,auf.
2. Fortschreibung für das Schuljahr 2012/13
2.1. Grundschulen
2.1.1. Grundschule in Wefensleben – Schließung
Der Verbandsgemeinderat Obere Aller hat am 04.07.2012 den Beschluss gefasst, die Grundschule Wefensleben zum 01.August 2013 zu schließen (vgl. Beschluss Nr. 18/2012 im Anhang).
Die weitere Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus Wefensleben erfolgt ab dem Schuljahr 2013/2014 in der Grundschule Harbke in Harbke.
2.1.2. Grundschule in Völpke – Schließung
Der Verbandsgemeinderat Obere Aller hat am 04.07.2012 den Beschluss gefasst, die Grundschule Völpke zum 01. August 2013 zu schließen (vgl. Beschluss Nr. 18/2012 im Anhang).
Die weitere Beschulung für die Schülerinnen und Schüler erfolgt ab dem Schuljahr 2013/2014 aus den Orten Sommersdorf und Sommerschenburg in der Grundschule Harbke in Harbke, für die Schülerinnen und Schüler aus den Orten Völpke und Badeleben in der Grundschule Hötensleben in Hötensleben.
2.1.2. Grundschule „Am Heiderand“ in Samswegen – Änderung Schulbezirk
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2011 erweitert die Gemeinde Niedere Börde den Schulbezirk um den Ort Vahldorf (vgl. Beschluss Nr. 60/8/2011 im Anhang). Gleichzeitig wurde die geschlossene Gastschulträgervereinbarung mit der ehemaligen Gemeinde Westheide zum 31.07.2012 aufgekündigt.
Die Einschulung der Kinder aus Vahldorf erfolgte zum Schuljahr 2012/13 in der Grundschule „Am Heiderand“ in Samswegen. Die Vahldorfer Schüler in den Klassenstufen 2 bis 4 der Grundschule „Ohretal“ in Hillersleben werden diese auslaufend besuchen.
Die Gemeinde Niedere Börde hält Grundschulen auf ihrem Gemeindegebiet an den Standorten in Samswegen und Dahlenwarsleben vor.
Beide Grundschulstandorte sind durch die Veränderung des Schulbezirks mittel- als auch langfristig im Bestand gesichert.
Die Schülerbeförderung nach Samswegen wurde entsprechend eingerichtet.
2.1.3. Ohretal-Grundschule in Hillersleben – vakante Schülerzahlen
Die Ohretal-Grundschule in Hillersleben wird von der Schulbezirksänderung durch die Gemeinde Niedere Börde (vgl. Pkt. 2.1.2.) betroffen.
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung kann für die Grundschule „Ohretal“ in Hillersleben aufgrund rückläufiger Schülerzahlen keine Garantie für den mittel- und langfristigen Erhalt gegeben werden.
Im Schuljahr 2012/13 konnten von 10 erforderlichen Schülern nur 8 eingeschult werden (vgl. Tabelle 1bG im Anhang).
Die Ausnahmegenehmigung für die Bildung der Anfangsklasse mit 8 Schülern im Schuljahr 2012/13 wurde durch das Landesschulamt am 08.06.2012 erteilt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide hat die Prüfung der künftigen Beschulung der Schüler aus den Orten Neuenhofe und Hillersleben angesichts vakanter Schülerzahlen aufgenommen.
2.1.4. Olbetal-Grundschule in Eichenbarleben – vakante Schülerzahlen
Die Gemeinde Hohe Börde hält Grundschulen auf ihrem Gemeindegebiet an den 6 Standorten in den Orten Bebertal, Rottmersleben, Hermsdorf, Irxleben, Niederndodeleben und Eichenbarleben vor.
Die Olbetal-Grundschule Eichenbarleben ist im Schulentwicklungsplan als mittelfristig nicht bestandsfähig ausgewiesen, da die Bedingungen zur Schulgröße bzw. zu den Mindestschülerzahlen gemäß § 4 SEPl-VO nicht erfüllt sind.
Der Landkreis wies die Gemeinde Hohe Börde am 08.11.2011 darauf hin, dass die Schülerzahlen entgegen der vorgebrachten Erhebungen im Schuljahr 2010/11 bei 44 Schülern, ab den Schuljahren 2011/12 bis 2014/15 bei durchschnittlich 55 Schülern und in den Schuljahren 2015/16 bis 2019/20 bei durchschnittlich 49 Schülern liegen werden (vgl. Tabelle 1bG im Anhang).
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung gilt die Olbetal-Grundschule in Eichenbarleben langfristig als nicht bestandsfähig.
2.1.5. Grundschule in Behnsdorf - Schließung
Vgl. Informationsvorlage Nr. 795/40/2012 vom 26.04.2012 zum Beschluss der Verbandsgemeinde Flechtingen, aus dem hervorgeht, dass die Grundschule Behnsdorf ab dem Schuljahr 2012/13 nicht mehr in Trägerschaft der Verbandsgemeinde fortgeführt wird.
Die Bildung einer Schule in freier Trägerschaft ist nicht auszuschließen.
2.1.6. Grundschule in Kroppenstedt - Namensgebung
Der Grundschule in Kroppenstedt wurde durch die Gemeinde Westliche Börde am 29.09.2012 der Name Grundschule „Am Freikreuz“ vergeben.
2.2. Förderschulen
2.2.1. Förderschule für Lernbehinderte „Christian-Wilhelm Harnisch“ in Wolmirstedt – vakante Schülerzahlen
Die Förderschule für Lernbehinderte „Christian-Wilhelm Harnisch“ in Wolmirstedt erweist sich mittelfristig als nicht bestandsfähig, da sie die Bedingungen zu den Schulgrößen bzw. Mindestschülerzahlen gemäß § 4 SEPl-VO nicht erfüllt.
Die Schülerzahlen sinken gravierend:
Für die Weiterführung dieser Förderschule im Schuljahr 2012/13 wurde am 11.04.2012 die Genehmigung durch das Landesschulamt erteilt. Aufgrund der weiterhin rückläufigen Schülerzahlen in den Folgejahren ist beabsichtigt, durch den Landkreis Börde als Schulträger, für das Schuljahr 2013/14 die Fortführung der Schule zu beantragen.
Die Versagung der Genehmigung zur Fortführung dieser Förderschule hätte die Schließung der Schule zur Folge. In diesem Fall würde die künftige Beschulung der Schüler an der Förderschule für Lernbehinderte „Johann-Heinrich-Pestalozzi“ in Haldensleben bzw. im gemeinsamen Unterricht an einer Sekundarschule erfolgen.
2.2.2. Förderschule für Lernbehinderte „Johann-Heinrich-Pestalozzi“ Haldensleben - Umzug
Seit September 2012 wird die Schule in der Maschenpromenade 4 (ehem. Gebäude der Sekundarschule „Karl Liebknecht“ in Haldensleben) baulich an die schulspezifischen Anforderungen einer FÖS angepasst.
Nach bisherigem Bauzeitplan ist der Umzug der Förderschule für Lernbehinderte „Johann-Heinrich-Pestalozzi“ für den Monat April 2013 in dieses Objekt vorgesehen.
3. Sekundarschulen
2.3.1. Sekundarschule „Karl Liebknecht“ in Haldensleben - Umzug
Die Sekundarschule „Karl Liebknecht“ ist im Monat August 2012 nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes von ihrem bisherigen Standort in das sanierte Schulobjekt Gerikestraße 26a (ehem. Gebäude des Gymnasiums „Heinrich Heine“ in Haldensleben) umgezogen.
Mit der Fertigstellung des 2. Bauabschnittes (ehem. Gebäude der Förderschule für Lernbehinderte „Johann-Heinrich-Pestalozzi“ in Haldensleben) ist der Umzug im Frühjahr 2013 vorgesehen.
Anlagen: 1. Beschluss Nr. 18/2012 des Verbandsgemeinderates Obere Aller 2. Beschluss Nr. 60 / 8 / 2011 des Gemeinderates Niedere Börde 3. Informationsvorlage Nr. 795/40/2012 des Kreistages des Landkreises Börde vom 16.05.2012
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