Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Zur Anpassung der öffentlichen Abfallwirtschaft und zur Optimierung der Organisation, der Strukturen und der Kosten der öffentlichen Abfallwirtschaft mit dem Ziel der Stabilisierung der Abfallgebühren unter Berücksichtigung der Vorteile der kommunalen Abfallwirtschaft wird die Kreisverwaltung einschließlich Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ beauftragt,
1. die Vorschläge für die Fortschreibung der Konzeption der öffentlichen Abfallwirtschaft im Landkreis unter der Berücksichtigung der Zielvorgaben und Anforderungen der neuen gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen zu bearbeiten. 2. eine wirtschaftliche Bewertung verschiedener Organisationsmodellen aufzustellen. 3. eine Untersuchung der aktuellen Organisationseinheiten und –strukturen der öffentlichen Abfallwirtschaft des Landkreises mit dem Ziel einer Optimierung der Strukturen und der Kooperationen vorzunehmen. 4. eine Ist-Analyse der aktuellen Aufgabenerledigung, einschließlich Marktkostenvergleich, zu erarbeiten. 5. den beiliegenden Maßnahmeplan für die Optimierung der öffentlichen Abfallwirtschaft mit einem Umsetzungs- und Zeitplan fortzuschreiben.
Sachdarstellung, Begründung:
Das am 01.06.2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG)“ verfolgt den Zweck die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Für die Umsetzung der Zielvorgaben, der Anforderungen und der Bestimmungen des KrWG müssen konzeptionelle Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft, Stärkung der Verantwortung des Landkreises im Rahmen der Daseinvorsorge sowie wirtschaftliche und zukunftsorientierte Formen der Aufgabenerledigung und Stabilisierung der Abfallgebühren getroffen werden.
Um den zuständigen Gremien eine transparente Entscheidungsfindung zu ermöglichen, soll mit einem Grundsatzbeschluss die Kreisverwaltung einschließlich Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ beauftragt werden, die Rahmenbedingungen für die beabsichtigte Neuausrichtung der öffentlichen Abfallwirtschaft, Optimierung der künftigen Organisationsstrukturen und Kooperationen in vertragsrechtlicher Hinsicht zu erarbeiten.
Dabei sollen die Vorschläge für eine weiterführende Konzeption der öffentlichen Abfallwirtschaft unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden, die verschiedenen Organisationsmodelle der öffentlichen Abfallwirtschaft bewertet sowie eine betriebswirtschaftliche Untersuchung und Analyse der aktuellen Form der Aufgabenerledigung im Landkreis mit dem Ziel einer Optimierung vorgenommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde
Anlage 2: Maßnahmenplan für die Optimierung der öffentlichen Abfallwirtschaft (Stand 25.10.2012)
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