Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2013 gemäß § 33 Abs. 3 Pkt. 10 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen. 2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites. 3. Die Restlaufzeit der umgeschuldeten Kredite beträgt 10 Jahre. 4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 5,0 v. H. nicht übersteigen. 5. Die Kredite für die Umschuldungen sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms STARK II aufzunehmen. 6. Einzelkredite können in eine wirtschaftlich günstigere Form eines Gesamtkredites umgewandelt werden.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 23.06.2010 mit dem Beschluss Nr. 468/ 20/ 2010 über die Teilnahme des Landkreises Börde am Teilentschuldungsprogramm STARK II des Landes entschieden. Dadurch werden alle Umschuldungen in den Jahren 2010 bis 2014 über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Die Ermächtigung des Landrates zur Umschuldung von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.
Die Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Krediten können unabhängig von den Terminen der Kreistagssitzungen zum Ablauf der Zinsfestschreibung vorbereitet und durchgeführt werden.
Bei folgenden Krediten läuft die Zinsbindung im Jahr 2013 aus:
Über die Kreditaufnahmen hat der Kreistag bereits bei der Aufnahme des Ursprungsbetrages entschieden.
Die Umschuldungen sind Bestandteil des Haushaltsplanes 2013.
Über die durchgeführten Umschuldungen wird der Kreistag informiert.
Anlagen:
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