Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Dr. Daehre informierte darüber, dass Herr Kluge im Vorfeld mehrere Vorlagen zusammenfassen und die Kreistagsmitglieder über deren Inhalte informieren wird, aber getrennt über diese im Nachhinein abgestimmt wird. Weiterhin teilte er mit, dass eine Aussprache im themenbezogenen Komplex erfolgen sollte. Er stellte fest, dass es eine allgemeine Zustimmung zu dieser Verfahrensweise von den Kreistagsmitgliedern gab.
Herr Kluge, Fachbereichsleiter 2, informierte darüber, dass er die Vorlagen der Abfallwirtschaft in 3 Blöcken zusammengefasst hat. Der erste Block beinhaltet die Fortschreibung der Konzeption, den Grundsatzbeschluss sowie die Satzungen, da diese inhaltlich zusammenhängen. Für diese drei Beschlussvorlagen sei der Hauptgrund das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz. Er teilte mit, dass mit dem Gesetz der Wertstofferfassung eine steigende Bedeutung beizumessen sei. Aufgabe des Landkreises ist es, das Positive zu erhalten und den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Weiterhin informierte Herr Kluge darüber, dass die Konzeption des Arbeitspapiers seit 2010 bereits bekannt sei und die Gründe für Fortschreibung neben Kreislaufwirtschaftsgesetz auch die Änderung von Verträgen, z.B. WeVO sind sowie die Aktualisierung der Prognosen der Abfallmengenentwicklung im Landkreis. Die Bearbeitung von Konzeption und Grundsatzbeschluss führten zum Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis, welches nach § 8 Abfallwirtschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu bearbeiten sei. Die Behandlung im Kreistag sei für 2015 vorgesehen.
Zum Grundsatzbeschluss setzte er die Kreistagsmitglieder darüber in Kenntnis, dass eine Handlungspflicht bis Anfang 2015 bestehe. Die Abfallwirtschaft soll als Teil der Daseins-vorsorge als Aufgabe des Landkreises umgesetzt werden. Hierfür sind die Nachweise der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung der Gesellschaften nötig. Das Potenzial der Eigengesellschaften soll einbezogen und genutzt werden. Dazu müssten die Organisationsmodelle, die Aufgaben sowie die Art und Weise der Leistungserbringung geprüft und gewertet werden. Des Weiteren teilte er mit, dass die Gestaltung von Vertragsbeziehungen zu Dritten gewertet werden müssten. Die Beratung solle ergebnisoffen sein.
Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde die Änderung der Satzung des Eigenbetriebs notwendig. Weiterhin bestanden Hinweise des Landesverwaltungsamtes, welche mit in die Satzung aufgenommen worden sind. Diese sind in den Unterlagen kenntlich gemacht.
Herr Dr. Daehre fragte, ob es Diskussionsbedarf geben würde.
Herr Kanngießer teilte mit, dass seine Fraktion die objektive Überprüfung begrüße und das er zukünftig darum bittet, dass die Kreistagsmitglieder über den Fortgang der Arbeiten informiert werden.
Beschluss: Zur Anpassung der öffentlichen Abfallwirtschaft und zur Optimierung der Organisation, der Strukturen und der Kosten der öffentlichen Abfallwirtschaft mit dem Ziel der Stabilisierung der Abfallgebühren unter Berücksichtigung der Vorteile der kommunalen Abfallwirtschaft wurde die Kreisverwaltung einschließlich Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ beauftragt, 1. die Vorschläge für die Fortschreibung der Konzeption der öffentlichen Abfallwirtschaft im Landkreis unter der Berücksichtigung der Zielvorgaben und Anforderungen der neuen gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen zu bearbeiten. 2. eine wirtschaftliche Bewertung verschiedener Organisationsmodellen aufzustellen. 3. eine Untersuchung der aktuellen Organisationseinheiten und –strukturen der öffentlichen Abfallwirtschaft des Landkreises mit dem Ziel einer Optimierung der Strukturen und der Kooperationen vorzunehmen. 4. eine Ist-Analyse der aktuellen Aufgabenerledigung, einschließlich Marktkostenvergleich, zu erarbeiten. 5. den beiliegenden Maßnahmeplan für die Optimierung der öffentlichen Abfallwirtschaft mit einem Umsetzungs- und Zeitplan fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 853/Abf/2012 erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||