Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 874/Abf/2012  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" für das Wirtschaftsjahr 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Bezüglich:
719/Abf/2011
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
22.11.2012 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" ungeändert beschlossen  (874/Abf/2012)  
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
28.11.2012 
59. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
04.12.2012 
28. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (874/Abf/2012)
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2013 - Anlage 1.1 - Erfolgsplan
Wirtschaftsplan 2013 - Anlage 1.2 - Vermögensplan
Wirtschaftsplan 2013 Anlage 1.3 - Stellenübersicht
Finanzplan 2013 - Anlage 2.1
Finanzplan 2013 - Anlage 2.2 - gesamt 2012-2016 - Finanzplanung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.      Den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2013, bestehend aus:

 

a)        dem Erfolgsplan, mit den Gesamteinnahmen in Höhe von 10.573.400 € und den Gesamtausgaben in Höhe von 10.556.900 € (Anlage 1.1),

b)        dem Vermögensplan mit einem Finanzierungsbedarf  in Höhe von 1.345.000 € (Anlage 1.2),

c)        der Stellenübersicht (Anlage 1.3).

 

2. Im Wirtschaftsjahr 2013 sind:

 

a)      Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

b)      Verpflichtungsermächtigungen und

c)      Kassenkredite

 

nicht vorgesehen. 

             

 

 

3. Die fünfjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2012, besehend aus:

 

a)      dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) und

b)      dem Finanzplan (Anlage 2.2).

 

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 16 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –EigBG) hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem Haushaltsplan des Landkreises beizufügen ist.

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde für die Bereiche „Abfallgebührenwirtschaft“ sowie für den „Betrieb gewerblicher Art“ erstellt.

 

Der Wirtschaftsplan 2013 besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1.1), dem Vermögensplan (Anlage 1.2) und der Stellenübersicht (Anlage 1.3).

 

Im Erfolgsplan sind alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2013 erfasst. Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind kurz erläutert.

 

Bei den Erträgen handelt es sich um die Einnahmen aus den Abfallentsorgungsgebühren im Entsorgungsgebiet Landkreis Börde, Einnahmen aus der Deponiegasverwertung auf der Deponie Haldensleben, Einnahmen im Rahmen gewerblicher Tätigkeit für die Dualen Systeme, Einnahmen aus der Nachnutzung von Deponieflächen für die Errichtung und Betreibung von Photovoltaikanlagen sowie um Zinseinnahmen aus der Deponiesanierungsmittelverzinsung.

 

Bei dem Planansatz von Einnahmen aus Abfallentsorgungsgebühren wurde die „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum 2013 bis 2015 zu Grunde gelegt.

 

Im Ergebnis der Erfolgsplanung für das Wirtschaftsjahr 2013 wird ein Jahresgewinn in Höhe von 16.500 € prognostiziert.

 

Die im Vermögensplan dargestellten Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ergeben sich aus der Vermögensentwicklung und der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes.

 

Die Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für das Personal des Eigenbetriebes. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und am 30. Juni tatsächlich besetzten Stellen angegeben.

 

Neben dem Wirtschaftsplan hat der Eigenbetrieb gemäß § 65 LKO LSA i. V. m. § 98 GO LSA eine fünfjährige Finanzplanung vorzunehmen. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Geschäftsjahr.

 

Die Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) sowie dem Finanzplan (Anlage 2.2).

 

Im Investitionsprogramm sind die geplanten Investitionen und deren Deckungsmittel für einen Zeitraum von fünf Jahren dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen für den vorliegenden Planungszeitraum bestehen nicht. Investitionsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, liegen ebenfalls nicht vor.

 

Die Finanzplanung stellt eine Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfes des Eigenbetriebes sowie der Einnahmen und Ausgaben im Planungszeitraum dar.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Wirtschaftsplan 2013:

Anlage 1.1               Erfolgsplan

Anlage 1.2               Vermögensplan

Anlage 1.3               Stellenübersicht

 

Finanzplan 2013

Anlage 2.1              Investitionsprogramm

Anlage 2.2              Finanzplanung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Wirtschaftsplan 2013 - Anlage 1.1 - Erfolgsplan (35 KB)    
Anlage 1 2 Wirtschaftsplan 2013 - Anlage 1.2 - Vermögensplan (14 KB)    
Anlage 2 3 Wirtschaftsplan 2013 Anlage 1.3 - Stellenübersicht (5 KB)    
Anlage 4 4 Finanzplan 2013 - Anlage 2.1 (13 KB)    
Anlage 5 5 Finanzplan 2013 - Anlage 2.2 - gesamt 2012-2016 - Finanzplanung (16 KB)    
Stammbaum:
719/Abf/2011   Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" für das Wirtschaftsjahr 2012   EB Abfallentsorgung   Beschlussvorlage
874/Abf/2012   Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" für das Wirtschaftsjahr 2013   EB Abfallentsorgung   Beschlussvorlage