Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 08.11.2012) beigefügte „Zweite Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung“.
Sachdarstellung, Begründung:
Mit dem zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Entwurf der „Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES) vom 26. November 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011“ wurden im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Zum ersten erfolgte eine Anpassung an das am 01.06.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG).
Darüber hinaus wurden mit der vorliegenden Änderungssatzung Begrifflichkeiten den gesetzlichen Bestimmungen sowie der derzeitigen Entsorgungspraxis angepasst, konkretisiert bzw. einheitlich formuliert. Weiterhin wurden Hinweise des Landesverwaltungsamtes im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Prüfung der Satzung umgesetzt.
Mit dem vorliegenden Entwurf zur zweiten Änderung der AES sind keine neuen oder geänderten Leistungen bei der Entsorgung verbunden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
Anlage 1 Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES) vom 29. November 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 Entwurf / Stand 08.11.12
Anlage 2 Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES) in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom xx. Dezember 2012 – Lesefassung Entwurf / Stand 08.11.2012
Anlagen:
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