Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Landkreis

Abgabe von Wahlanzeigen zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Landeswahlleiterin Christa Dieckmann weist darauf hin, dass die Wahlanzeige mit den notwendigen Anlagen für die Kommunalwahlen spätestens am 4. März 2024 bis 18.00 Uhr eingegangen sein muss.

 

Für die am Sonntag, dem 9. Juni 2024, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr landesweit stattfindenden allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertre-tungen, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher erinnert die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann die Parteien an die Einreichung von Wahlanzeigen. Sie weist darauf hin, dass die Wahlanzeige mit den notwendigen Anlagen für die Kommunalwahlen spätestens am 4. März 2024 bis 18.00 Uhr bei ihr eingegangen sein muss. Um eventuell vorhandene Mängel rechtzeitig beheben zu können, wird eine frühzeitige Einreichung der Wahlanzeige empfohlen.

Die Parteien, die sich weder an der letzten Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt noch an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag im Land Sachsen-Anhalt mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, können als Partei nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis zum Ende der Einreichungsfrist (4. März 2024) der Landeswahlleiterin schriftlich ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlaus-schuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Einzelheiten sind der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 8. November 2023, die auf der Internetseite unter www.wahlen.sachsen-anhalt.de unter „Kommunalwahlen“ eingestellt ist, zu entnehmen.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen im Landkreis Börde

Letzte Aktualisierung: 20.02.2024 15:48 Uhr