Beschluss:
Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Haushaltssatzung 2017 in der Fassung der Ersten Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für den Haushalt 2017 mit folgendem Inhalt:
§ 5
Nach Abwägung der widerstreitenden Interessen werden die Hebesätze der Kreisumlage der Gemeinden für das Haushaltsjahr 2017 mit Wirkung vom 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:
a) 40,1 v. H. auf die Steuerkraftzahl der Grundsteuer A
b) 40,1 v. H. auf die Steuerkraftzahl der Grundsteuer B
c) 40,1 v. H. auf die Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer
d) 40,1 v. H. auf die Steuerkraftzahl Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
e) 40,1 v. H. auf die Steuerkraftzahl Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
f) 40,1 v. H. der Schlüsselzuweisungen 2016.