Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt die entsprechenden Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und der VG Elbe-Heide auf Grund der notwendigen Umbau- und Sanierungsarbeiten i. H. v. ca. 5.088.000 Euro (Brutto) (siehe Anlage 2) zu führen und dem Kreistag die abgestimmte Vereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei bildet die Auflistung der jährlichen Zinsen und Abschreibungen gem. Anlage 3 die Obergrenze. Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis ist gemäß § 65 Schulgesetz Schulträger der Sekundarschule Zielitz. Die Sekundarschule in Zielitz ist zusammen mit der Grundschule sowie dem Hort und der Gemeindebibliothek gemeinsam in einem Gebäude untergebracht. Das Gebäude steht im Eigentum der Gemeinde Zielitz. Gemäß § 64 Schulgesetz LSA ist der Landkreis als Schulträger u.a. verpflichtet, „das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten“.
Der Landkreis nutzt das Gebäude auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung. Als Träger der Schule beantragte der Landkreis zum Stichtag 30.06.2017 Fördermittel im Rahmen STARK III/ Programmteil ELER. Diese Antragstellung war nicht erfolgreich. Der Antrag wurde aufgrund der Ausschöpfung der Fördermittel abgelehnt.
Alle Beteiligten stimmen überein, dass dennoch Handlungsbedarf an der Schule besteht. Der zielt auf folgende Punkte ab.
Das Vorhaben ist dringlich. Alle Bereiche der Sekundarschule sind stark abgenutzt und insgesamt sanierungsbedürftig.
Auf Basis der Entwurfsplanung STARK III, für die bereits Kosten durch die Verbandsgemeinde in Höhe von 311.000 Euro entstanden sind, wurde eine neue Kostenschätzung aufgesetzt, welche in enger Zusammenarbeit mit der VG Elbe-Heide wie auch der Schule entstanden ist (Anlage 2: Kostenschätzung).
Die Verbandsgemeinde übernimmt die Bauherrenfunktion (Planung, Überwachung, Vergabe, Ausführung, Abrechnung). Zudem finanziert die Verbandsgemeinde ein Energiegutachten (Voraussetzung für die Prüfung von Fördermöglichkeiten). Herr Schmette, Verbandsgemeindebürgermeister Elbe-Heide, unterbreitete dem Landkreis ein Angebot zur Finanzierung. Demzufolge würde die Gemeinde ein Kommunaldarlehen aufnehmen, mit dem dann die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgen kann. Die Zinsen und die nach Fertigstellung der Baumaßnahme anfallenden Abschreibungen soll der Landkreis über die nächsten 15 Jahre erstatten, dies im Rahmen der Erweiterung der bestehenden Verwaltungsvereinbarung. Die Erstattung erfolgt zweckgebunden und darf ausschließlich für die im Vorfeld der Änderung im Detail (Kostenplan) zwischen den Parteien abgestimmten Maßnahmen verwendet werden.
Bezüglich der Restschuld sind in Abhängigkeit der weiteren Nutzungen Regelungen in der Verwaltungsvereinbarung aufzunehmen.
Derzeit liegen die Aufwendungen des Landkreises auf Basis der bestehenden Vereinbarung bei jährlich rund 250.000 €. Im Fall der Anpassung der Verwaltungsvereinbarung, um Zinszahlungen und Abschreibungen würde sich der Aufwand jährlich erhöhen (Auflistung siehe Anlage 3).
Die Darstellung basiert auf der Annahme einer Kreditaufnahme i. H. v. rund 5,08 Mio. Euro, zum Zinssatz von 2%, bei einer Laufzeit von 15 Jahren. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Konditionen zur Kreditaufnahme erfolgt seitens des Landkreises die Erstattung.
Über die Finanzierung eventueller Mehrkosten ist separat zu verhandeln und zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Schülerzahlen Kostenschätzung VerwaltungsV _ Höhe Erstattungen LK über Laufzeit_Kredit 15 Jahre
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