Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0192/40/2020  

 
 
Betreff: Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Beteiligt:Amt für Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy  Amt für Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
18.11.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Anhörung
25.11.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0192/40/2020)
Anlagen:
Standardklassenzimmer WMS 02.03.2020
Budgetplanung DigitalPakt-Richtlinie
202029_Herleitung_Budget_KT_Digitalpakt
Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung Beschlusstext Vorlage 0192_40_2020
Antrag der SPD-Fraktion_Information der Verwaltung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

Unterschrift

zuständiger Justitiar

 

Bäker – AL Amt 20.00

 

Arnold – AL Amt 68.00

 

Schmidt – AL Amt 10.00

 

 

Beschlussvorschlag:

Grundlage der Beschlussvorlage stellt die Richtlinie zum DigitalPakt Schule auf Basis der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern nach Artikel 104c des Grundgesetzes vom 17.09.2019 in Verbindung mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule, Rd. Erl. des MB vom 17.09.2019 – 35-81347, dar:

 

1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, bis zum 30.06.2021 die Anträge auf Förderung entsprechend der DigitalPakt-Richtlinie beim Land Sachsen-Anhalt für die in der Anlage aufgelisteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu stellen und die Maßnahmen bis 31.12.2024 umzusetzen.

 

2. Der Kreistag stimmt der Verwendung von zusätzlichen Eigenmitteln des Landkreises Börde in Höhe von 4.710.251,28 € für den Aufbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen in allen sich in der Trägerschaft des Landkreises Börde befindlichen Schulen zu.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der DigitalPakt Schule stellt die zentrale Zukunftsaufgabe „Lernen in der digitalen Welt“ in den Fokus und unterstützt den Aufbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen aller Schulformen.

 

Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie)“ – Rd.Erl. des MB vom 17.09.2019 – 35-81347 – gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen aus Bundesmitteln zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur, für die Vernetzung von Schulen und deren Ausstattung mit IT-Systemen. Die Verwaltung trägt die Verantwortung für die Projektdurchführung und das Monitoring.

 

Mit der DigitalPakt-Richtlinie werden im Einzelnen aufgeführte Investitionen für Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme für

- den Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung in Schul-gebäuden,

- schulisches WLAN,

- den Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (bspw. Lernplattformen, Portale, Cloud-Angebote),

- Anzeige- und Interaktionsgeräte (bspw. Interaktive Tafeln, Displays),

- digitale Arbeitsgeräte, insbes. für die berufsbezogene Ausbildung,

- schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte (max. 20 % der Gesamtinvestitionssumme oder max. 25.000 € je Schule)

gefördert.

 

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für

- Räume mit ausschließlicher Hortnutzung (Förderschulen),

- Glasfaseranschlüsse,

- Betrieb, Wartung und IT-Support,

- Beschaffung von Geräten/Systemen, die überwiegend von der Verwaltung genutzt werden,

- Smartphones,

- Personal- und Sachausgaben als laufende Posten.

 

Aufwendungen für projektvorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister sind nur dann förderfähig, wenn dies nachweislich wirtschaftlich ist. Das Erstellen der technisch-pädagogischen Konzepte (Medienkonzepte der Schulen, Medieneinsatzpläne etc.) ist nicht förderfähig. Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die bis zum 31.12.2024 erbracht und gegenüber der Bewilligungsbehörde zur Erstattung angemeldet wurden.

Anders als bei der Schulbaurichtlinie, erhalten die Schulen in freier Trägerschaft ihre Förderung direkt, d. h., die Fördersumme steht ausschließlich für die kommunalen Schulen des Landkreises Börde zur Verfügung. Das oberste Ziel stellt die Schaffung einer flächendeckenden Infrastruktur für den gleichberechtigten Zugang aller Schüler zu digital vernetzten Wissensinhalten und Prozessen innerhalb des Systems Schule dar.

Zu 1.) Antragsstellung Fördermittel

Alle Anträge müssen spätestens bis zum 30.06.2021 über die antragsannehmende Stelle „Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung S/A (LISA), Team LINDIUS“ an die antragsprüfende Stelle „Landesverwaltungsamt – Referat 306 – Bereich IKT, Schulbauförderung, DigitalPakt Schule“ gestellt werden. Alle geplanten Mittel, die bis dahin nicht beantragt wurden, können anderen Trägern im gesamten Bundesgebiet zugeteilt werden.

 

Zu 2.) Budgetplanung für die Ausgestaltung der digitalen Infrastruktur

 

Für die Schulen in Sachsen-Anhalt stehen insgesamt 123,8 Mio. zur Verfügung. Die Schulträger erhalten eine maximale Förderung von rund 507 pro Schüler. Für den Landkreis Börde sieht die DigitalPakt-Richtlinie eine Fördersumme von 5.179.512,00 (Schülerzahl 10.216 – Stichtag Schuljahresanfangsstatistik 2018/19) vor. Die Verwaltung hat entsprechend der Anlage eine Übersicht über die mögliche Verteilung der Mittel auf die Schulen dargestellt. Geht man davon aus, dass die avisierten Fördermittel in Höhe von 5.179.512 € 90 % Förderanteil sind, stehen mit den 10 % Eigenmitteln in Höhe von 575.501,33 € des Landkreises Börde insgesamt 5.755.013,33 € über die Fördermittelmaßnahme zur Verfügung.

 

Um die sich in Trägerschaft des Landkreises Börde befindlichen Schulen zukunftsfähig gestalten zu können, wurde im Vorfeld eine überschlägige Kostenschätzung auf Basis von Kennzahlen und Erfahrungswerten vorgenommen. Im Rahmen der weiteren Projektabwicklung kann es zu Änderungen kommen, die sich aus der Marktsituation, höheren Vergaben, zusätzlichen Bauleistungen etc. ergeben. Diese berücksichtigt die Aspekte der digitalen Modernisierung (insbesondere u.a. breitbandige Schulhausverkabelung, WLAN-Ausleuchtung, Austausch veralteter Technik und digitale Interaktions- und Anzeigegeräte). Die Priorisierung der Reihenfolge zur Abarbeitung erfolgte nach Ausstattungsstand und Baumaßnahmen.

 

Die o. g.  Mittel sind nicht ausreichend, sodass weitere Eigenmittel durch den Landkreis Börde zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Gesamtmaßnahmen durchführen zu können. Die Schätzkosten liegen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen bei 8.859.865,44 €. Hierüber ist die Ausstattung mit Passiv- und Aktivtechnik vorgesehen. Zusätzlich wurde ein Bedarf an Erneuerung veralteter Rechnertechnik ermittelt, da nach Einrichtung der Netzwerke einschließlich Erneuerung von Servertechnik die vorhandene Rechnertechnik nicht mehr kompatibel und somit funktionsunfähig ist. Dieser liegt bei 1.310.385,84 €. Hieraus ergibt sich ein Gesamtbedarf in Höhe von 10.170.251,28 €.

Nach Umsetzung der Maßnahmen sind weiterführende Folgekosten, wie Wartungen, Reparaturen etc. zu erwarten, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können. 

Damit bei der Umsetzung der DigitalPakt-Richtlinie alle relevanten Prozessschritte in die Planung und Durchführung einbezogen werden, wurde ein Projektteam von Mitarbeitern der folgenden Ämter gebildet:

 

Amt für Bildung und Kultur
Amt für Informationstechnik und Digitalisierung

Amt für Gebäudemanagement

Stabsstelle Breitband

 

In gemeinschaftlicher Zusammenarbeit haben die Ämter einen digitalen Standard für allgemeine Unterrichtsräume nach Schulform und Sanierungskonzept definiert. Diese Ausstattungsanforderung stellt die Basis für die kalkulatorische Planung dar.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

4.710.251,28 €

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Die Mittel wurden über den Nachtragshaushalt 2021 eingestellt.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Standardklassenzimmer WMS 02.03.2020

Budgetplanung DigitalPakt-Richtlinie

202029_Herleitung_Budget_KT_Digitalpakt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Standardklassenzimmer WMS 02.03.2020 (157 KB)    
Anlage 2 2 Budgetplanung DigitalPakt-Richtlinie (59 KB)    
Anlage 3 3 202029_Herleitung_Budget_KT_Digitalpakt (47 KB)    
Anlage 4 4 Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung Beschlusstext Vorlage 0192_40_2020 (22 KB)    
Anlage 5 5 Antrag der SPD-Fraktion_Information der Verwaltung (451 KB)