Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0209/BLR/2020  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses 0070/BLR/2019; Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Schulz Justitiar
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Stichnoth, Laura
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0209/BLR/2020)
Anlagen:
Anlage 1_Entwurf_Änderungssatzung
Anlage 2_Synopse

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag hebt den Beschlusses 0070/BLR/2019 „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige“ vom 11.12.2019 auf.

 

  1. Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 06.11.2020) beigefügte „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Nach § 35 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat wer ein Ehrenamt oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines Verdienstausfalles.

 

Dabei ist in der Entschädigungssatzung gesondert auf Satz 2 des § 35 KVG LSA hinzuweisen. Deshalb wurde im § 1 Absatz 2 der Entschädigungssatzung des Landkreises Börde die Passage aufgenommen, dass die Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes sowie die Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen neben der Aufwandsentschädigung zu gewähren sind.

 

Im Zuge der Überarbeitung fiel auf, dass die am 11.12.2019 beschlossene „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige“, formelle Fehler enthält. So fehlte bei den Änderungen zu Punkt 3 bis 15 die hinreichende Formulierung, um welche Änderung es sich konkret handelt. Somit ist der Beschluss vom 11.12.2019 aufzuheben und neu zu fassen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

183.000,00 €

Produkt:

11113

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Entwurf Änderungssatzung

Anlage 2 – Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Entwurf_Änderungssatzung (56 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Synopse (93 KB)