Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 35 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat wer ein Ehrenamt oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines Verdienstausfalles.
Dabei ist in der Entschädigungssatzung gesondert auf Satz 2 des § 35 KVG LSA hinzuweisen. Deshalb wurde im § 1 Absatz 2 der Entschädigungssatzung des Landkreises Börde die Passage aufgenommen, dass die Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes sowie die Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen neben der Aufwandsentschädigung zu gewähren sind.
Im Zuge der Überarbeitung fiel auf, dass die am 11.12.2019 beschlossene „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige“, formelle Fehler enthält. So fehlte bei den Änderungen zu Punkt 3 bis 15 die hinreichende Formulierung, um welche Änderung es sich konkret handelt. Somit ist der Beschluss vom 11.12.2019 aufzuheben und neu zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf Änderungssatzung Anlage 2 – Synopse
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