Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gem. § 120 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Jahresabschluss innerhalt von 4 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen.
Eine termingerechte Aufstellung des Jahresabschlusses konnte für das Jahr 2015 nicht erfolgen. Mit Einführung der Doppik zum 01.01.2013 beim Landkreis Börde war erstmalig eine Eröffnungsbilanz und darauf aufbauend die Jahresabschlüsse für die folgenden Haushaltsjahre zu erstellen. Zwischenzeitlich liegen die bestätigte Eröffnungsbilanz und die bestätigten Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 vor. Die Jahresrechnung 2015 wurde Ende März 2020 aufgestellt und im Anschluss dem Rechnungsprüfungsamt zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte im Zeitraum vom 17.03. bis 30.06.2020 mit Unterbrechungen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde mit Datum vom 15.07.2020 vorgelegt. Die Jahresrechnung ist mit dem Prüfbericht und der Stellungnahme des Landrates dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit der Bestätigung des Jahresabschlusses entscheidet die Vertretung gleichzeitig über die Entlastung des Landrates.
Der Jahresabschluss besteht nach § 118 (2) KVG LSA aus: 1. einer Ergebnisrechnung 2. einer Finanzrechnung 3. einer Vermögensrechnung (Bilanz) 4. einem Anhang.
Gem. Abs. 3 ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht, der als Anlage beizufügen ist, zu erläutern. Weiterhin sind nach Abs. 4 folgende weitere Anlagen beizufügen: 1. Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht 2. Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen sowie über die zu übertragenen Verpflichtungsermächtigungen. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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