Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2021 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des ersten Nachtragshaushaltsplanes 2021. Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag ist nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA für den Erlass von Haushaltssatzungen zuständig. In der Haushaltssatzung werden auch die Hebesätze der Kreisumlage festgelegt.
Die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes ergab sich insbesondere aus der Genehmigung der Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2020/2021. Darin wurde angeordnet, dass der Landkreis bis spätestens 15.12.2020 eine Nachtragshaushaltssatzung beschließen muss. In der Genehmigung des Doppelhaushaltes gab es keine Zustimmung zur Erhöhung des Hebesatzes für die Kreisumlage 2021, da die Abwägung für das Jahr 2021 nicht ausreichend dargestellt war. Mit Beitrittsbeschluss Nr. 0112/20/2020 vom 26.02.2020 beschloss der Kreistag, der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes beizutreten. Aufgrund der aufschiebenden Bedingung gilt für das Jahr 2021 weiter die vorläufige Haushaltsführung bis der Nachtrag 2021 rechtskräftig ist. Zur Festsetzung der Hebesätze der Kreisumlage 2021 musste der gesamte Abwägungsprozess einschließlich der schriftlichen und mündlichen Anhörung der Kommunen und der Ermittlung der Finanzlage wiederholt werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Nachtragsplanentwurfes des Landkreises müssen die Kommunen des Landkreises mit einbezogen werden. Landesrechtlich finden sich in Sachsen-Anhalt keine konkreten Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Durch verschiedene Gerichtsurteile wurden einige Grundsätze aufgestellt, die es zu beachten gilt.
Der Landkreis hat danach bei der Erhebung der Kreisumlage die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und darf seine Aufgaben und Interessen nicht einseitig und ohne Berücksichtigung gegenüber den Aufgaben und Interessen der kreisangehörigen Kommunen durchsetzen.
Zur rechtzeitigen Einbeziehung der Kommunen wurde nach dem Vorliegen der Zuarbeiten der Ämter über die benötigten Budgets für den Nachtrag 2021 der Fehlbedarf des Landkreises ermittelt und der für die Deckung des Fehlbedarfes erforderliche Kreisumlagesatz in Höhe von 42,46% berechnet. Anschließend wurde am 22.06.2020 an die Städte und Gemeinden ein Anhörungsschreiben mit der Abforderung der finanziellen Situation und einer Frist zur Stellungnahme bis zum 31.07.2020 gesendet. In der Zeit vom 04.08. bis 20.08.2020 fanden zusätzlich mündliche Anhörungen der einzelnen Kommunen und eine Beratung des Landrates mit den Bürgermeistern am 24.08.2020 statt. Die finanzielle Situation der Kommunen ist in der Anlage 1 dargestellt.
Parallel zur Beteiligung der Kommunen fanden mit den betroffenen Ämtern Haushaltskonsultationen statt mit dem Ziel, den Fehlbetrag für 2021 zu reduzieren. Im Ergebnis der Konsultationen mit den Ämtern und der Anhörung der Kommunen wurde der Abwägungsprozess vorbereitet. Die Unterlagen dazu sind in der Anlage 2 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der widerstreitenden Finanzinteressen des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden schlägt die Verwaltung für das Jahr 2021 einen Kreisumlagehebesatz in Höhe von 39,3% vor. Dadurch werden die Gemeinden bei der Kreisumlage um 3.457,6 TEUR gegenüber 2020 entlastet.
Im Ergebnisplan wurden Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe für das Jahr 2021 mit 243.729.411 EUR veranschlagt. Für die Jahre 2018 und 2019 liegen die Planzahlen als Vergleich vor, da die Jahresabschlüsse noch nicht erstellt werden konnten.
Auf der Grundlage der Orientierungsdaten vom 30.09.2020 vom Statistischen Landesamt für die Zuweisungen nach dem FAG LSA mussten die Erträge vom Land um 1.722,3 TEUR reduziert werden.
Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind lt. Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 07.07.2020 geringer als 2020. Der Hebesatz soll für 2021 leicht angehoben werden, so dass die Gemeinden dennoch bei der Kreisumlage noch entlastet werden.
Im Jugendamt sind zusätzliche Mittel in Höhe von 3,3 Mio. EUR für die Hilfen zur Erziehung, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und für die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erforderlich.
Zur Finanzierung dieser Mehrbedarfe konnten zusätzliche Erträge aus Vorjahren bei der Erstattung von Leistungen für die Kosten der Unterkunft für ALG II Empfänger eingestellt werden. Weiterhin beteiligt sich der Bund zukünftig mit höheren Beträgen an den Kosten der Unterkunft.
Der Planentwurf ist im Ergebnisplan für 2021 und die Folgejahre ausgeglichen.
Im Finanzplan wurden Mittel für die Maßnahmen zur Umsetzung des Digitalpakts aktualisiert. Zur Finanzierung mussten andere Maßnahmen zurückgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1. Haushaltssituation der Kommunen
1.1 Schriftliche Stellungnahme der Kommunen zur Anhörung 1.2 Übersicht über die Finanzsituation der Kommunen 1.3 Protokolle der mündlichen Anhörung 1.4 Protokoll der Gesprächsrunde mit den Bürgermeistern 1.5 Auswertung Haushaltskennzahlensystem
2. Darstellung und Ergebnis des Abwägungsprozesses
2.1 Darstellung des Abwägungsprozesses 2.2 Kreisumlage nach Gemeinden
3. Nachtragshaushaltsplan 2021
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