Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0211/30/2020  

 
 
Betreff: Richtlinie des Landkreises Börde über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie Fraktionen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baier Amtsleiter Rechtsamt
Schulz Justitiar
Federführend:Rechtsamt Bearbeiter/-in: Stichnoth, Laura
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0211/30/2020)
Anlagen:
01_Synopse_Zuwendungsrichtlinie
02_Entwurf_Zuwendungsrichtlinie
Anlage 3_Erlass MI Fraktionskosten 2007
Anlage 4_Erlass_MI_2009

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage 2 im Entwurf (Stand: 06.11.2020) beigefügte „Richtlinie des Landkreises Börde über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie Fraktionen)“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Fraktionen in den kommunalen Vertretungen findet sich im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) nicht. Die Kommunen sind jedoch ermächtigt, den Fraktionen als Teile des Hauptorgans der Kommune, zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, im Rahmen der Gesetze finanzielle und sächliche Leistungen aus kommunalen Haushaltsmitteln zu gewähren.

 

Der Kreistag des Landkreises Börde hat am 05.12.2007 die Zuwendungsrichtlinie für Fraktionen des Kreistages beschlossen. Bei der vorliegenden Neufassung geht es in erster Linie um die Konkretisierung zur Verwendung der Zuwendungen sowie die Darstellung des Antragsverfahrens. Bei der Höhe der finanziellen Zuwendungen wurden keine Änderungen vorgenommen.

 

Aktuelle Arbeitshinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Fraktionszuwendungen gibt es nach Auskunft des Landkreistages in Sachsen-Anhalt nicht. Auf Grundlage des Erlasses „Fraktionsfinanzierung in den Kommunen“ vom 20.03.2007 und ergänzenden Hinweisen im Erlass vom 17.11.2009 wurde die Richtlinie überarbeitet. Die Anlage zur Richtlinie zeigt Beispiele auf, wie mit Anträgen auf Fraktionszuwendungen umgegangen werden kann, ist jedoch nicht als abschließend zu betrachten.

 

Im Kreisausschuss am 25.11.2020 bittet Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) im Punkt 2c der Zuwendungsrichtlinie, das Wort „aktuell“ zu streichen. Der Änderung wurde zugestimmt und in die Anlagen 1 und 2 eingefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

6.050,00 €

Produkt:

11113

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Synopse

Anlage 2 – Entwurf der Richtlinie

Anlage 3 – Erlass MI vom 20.03.2007

Anlage 4 – Ergänzende Hinweise vom 17.11.2009              

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01_Synopse_Zuwendungsrichtlinie (81 KB)    
Anlage 2 2 02_Entwurf_Zuwendungsrichtlinie (58 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Erlass MI Fraktionskosten 2007 (356 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_Erlass_MI_2009 (1441 KB)