Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die als Anlage 2 im Entwurf (Stand: 06.11.2020) beigefügte „Richtlinie des Landkreises Börde über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie Fraktionen)“.
Sachdarstellung, Begründung:
Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Fraktionen in den kommunalen Vertretungen findet sich im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) nicht. Die Kommunen sind jedoch ermächtigt, den Fraktionen als Teile des Hauptorgans der Kommune, zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, im Rahmen der Gesetze finanzielle und sächliche Leistungen aus kommunalen Haushaltsmitteln zu gewähren.
Der Kreistag des Landkreises Börde hat am 05.12.2007 die Zuwendungsrichtlinie für Fraktionen des Kreistages beschlossen. Bei der vorliegenden Neufassung geht es in erster Linie um die Konkretisierung zur Verwendung der Zuwendungen sowie die Darstellung des Antragsverfahrens. Bei der Höhe der finanziellen Zuwendungen wurden keine Änderungen vorgenommen.
Aktuelle Arbeitshinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Fraktionszuwendungen gibt es nach Auskunft des Landkreistages in Sachsen-Anhalt nicht. Auf Grundlage des Erlasses „Fraktionsfinanzierung in den Kommunen“ vom 20.03.2007 und ergänzenden Hinweisen im Erlass vom 17.11.2009 wurde die Richtlinie überarbeitet. Die Anlage zur Richtlinie zeigt Beispiele auf, wie mit Anträgen auf Fraktionszuwendungen umgegangen werden kann, ist jedoch nicht als abschließend zu betrachten.
Im Kreisausschuss am 25.11.2020 bittet Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) im Punkt 2c der Zuwendungsrichtlinie, das Wort „aktuell“ zu streichen. Der Änderung wurde zugestimmt und in die Anlagen 1 und 2 eingefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Synopse Anlage 2 – Entwurf der Richtlinie Anlage 3 – Erlass MI vom 20.03.2007 Anlage 4 – Ergänzende Hinweise vom 17.11.2009
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