Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0197/40/2020  

 
 
Betreff: FÖS-Konzept Südbereich des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
18.11.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0197/40/2020)
Anlagen:
SatzungSB_SEB2019Lesefassung_Satzung_Schulbezi-1
FoeS_G_2019

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag ein neues Förderschulkonzept für den Südbereich vorzulegen. Dabei ist nachzuweisen, ob ein Neubau oder Investitionen an den bisherigen Standorten, unter den Aspekten guter Lernbedingungen, vertretbarer Schulwege und der Wirtschaftlichkeit zu forcieren ist. Die Kreisverwaltung wird weiterhin beauftragt, Fördermittel zu akquirieren und den Kreisausschuss, den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales sowie den Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen fortlaufend zu informieren.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis ist im Südbereich Schulträger für zwei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung (GB) und eine für den Förderschwerpunkt Lernen (LB).

 

In den beiden GB-Schulen werden seitens der Schulleitungen seit Jahren Probleme gemeldet, die sich aus den vorhandenen Kubaturen heraus ergeben. Weiterhin sind aktuell genutzte Gebäude aus brandschutztechnischer Betrachtung in der aktuellen Nutzung mit Auflagen belegt worden. Die Beschulung von Kindern mit Bewegungseinschränkungen ist grundsätzlich nur im Erdgeschoss zulässig. Dies stellt schulorganisatorisch große Herausforderungen an die Schulleitungen. Weiterhin kann an beiden Schulen Schülern mit Beeinträchtigungen kein Zugang zum gesamten Gebäude ermöglicht werden (Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention). Laut Schulleitungen ist die Umsetzung der pädagogischen Konzepte in beiden Schulen nur eingeschränkt möglich. Ebenfalls zu beachten ist, dass in den vergangenen Jahren der Anteil der schwerstmehrfach behinderten Kinder zugenommen hat. Kinder müssen daher anderen Schulen zugewiesen werden und erfahren dadurch weitere Schulwege, was sich wiederum belastend auf sie auswirkt. Auch fallen damit Gastschulbeiträge an, die sich auf den Kreishaushalt auswirken.

 

In der LB-Schule in Klein OC ist aufgrund der eingeschränkten Raumsituation die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes nur bedingt möglich. In den Häusern 4 und 5 kommt es vermehrt zu Beschwerden bezüglich der Raumluftbedingungen. In allen Häusern ist die bauliche Situation mängelbehaftet. Das betrifft ebenso die fehlende Barrierefreiheit als auch den Brandschutz. Aufgrund dessen besteht auch hier dringender Handlungsbedarf im Bereich der Komplettsanierung und Erweiterung.

 

Mit Entscheidung des Kreistags vom 17.04.2019 zur Ablehnung des Förderschulcampus wurden die dafür geplanten Fördermittel an einem anderen Schulstandort umgesetzt. Die Kreisverwaltung folgte dem Auftrag des Kreistages, einen zentraleren Standort für einen möglichen Standort für die GB-Schulen zu suchen. Darauf wurden die Gemeinden im Südbereich angeschrieben. Die Rückmeldungen wurden nach Kriterien wie Lage, Umsetzbarkeit pädagogische Konzepte, Grundstücksgröße, bauliche Umsetzbarkeit wie auch Schulwege bzw. Fahrtzeiten bewertet. Favorisiert wird derzeit ein Grundstück in der Stadt Oschersleben. Da ein sehr großer Anteil der zu beschulenden Kinder aus dem Raum Oschersleben und Wanzleben kommt, würde damit eine Verkürzung der Beförderung erreicht.

 

Im Rahmen des zu betrachtenden Förderschulkonzeptes Südkreis werden in 2021 folgende Varianten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Bewirtschaftungskosten, Flächenerwerb, Nachnutzungskonzepte) betrachtet:

  1. Ertüchtigung aller 3 Einzelstandorte
  2. Zentraler Campus für alle 3 Schulen
  3. Zentraler GB-Campus als Ersatzneubau und auch Sanierung FÖS LB in Klein OC

 

Mit Entscheidung der politischen Gremien erfolgt dann die Berücksichtigung der beschlossenen Variante in den folgenden Haushaltsjahren. Die Fördermittelrecherche wird auf dieser Grundlage verstärkt, um den Eigenmittelanteil zu reduzieren und den Haushalt zu entlasten.

 

Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 18.11.2020:

 

Herr Czernitzki stellte folgenden Änderungsantrag. Der dritte Satz des Beschlussvorschlages soll durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales, sowie durch den Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen ergänzt werden.

 

Dem Änderungsantrag stimmten alle 11 anwesenden Mitglieder des Ausschusses zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

keine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 SatzungSB_SEB2019Lesefassung_Satzung_Schulbezi-1 (172 KB)    
Anlage 4 2 FoeS_G_2019 (29 KB)