Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Aktuell werden im Landkreis Börde 39 Stellen für Schulsozialarbeit an den unterschiedlichen Schulformen im gesamten Kreisgebiet gefördert. Die Förderung von 31 Stellen wird über Mittel des Europäischen Sozialfonds realisiert, während 8 Stellen an Grundschulen über das Paket Bildung und Teilhabe finanziert werden. Die Kosten der 8 Stellen belaufen sich auf ca. 500.000 € für 12 Monate für Personalkosten sowie Sach- und Verwaltungskostenpauschale.
Nachdem die Förderung der ESF-Stellen erneut bis zum Ende des Schuljahres 2021 verlän-gert wurde, erarbeitete der Landkreis Börde ein Konzept zur analogen Weiterfinanzierung der 8 Stellen an Grundschulen. Durch Unterstützung der Sitzgemeinden dieser Grundschulen und Finanzmittel des Landkreises konnte der Förderzeitraum ebenfalls bis Ende des Schuljahres 2021 ausgedehnt werden. Eine Förderung über das Programm Bildung und Teilhabe ist nicht mehr möglich, des Weiteren bestehen keine alternativen Förderprogramme mit diesem Zweck. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Notwendigkeit und Wirksamkeit von Schulsozialarbeit wurde durch das Bildungsministerium des Landes Sachsen-Anhalt eine gleichwertige Fortführung der ESF-Stellen in Aussicht gestellt. Gemäß aktuellem Stand der Landespläne wird jedoch keine Erweiterung oder Förderung anders finanzierter Stellen erfol-gen. Somit würden die vom Landkreis Börde implementierten acht Stellen an Grundschulen nach dem 31.07.2021 auslaufen.
Aus Restmitteln und Einsparungen durch temporär nicht besetzte Stellen könnten die acht Positionen für ein weiteres Schuljahr 2021/2022 vollständig gefördert werden. Im Anschluss würden diese acht Fachkräftestellen dann allerdings endgültig wegfallen, da keine Stellenerweiterung durch ein modifiziertes Landesprogramm zu erwarten ist.
Alternativ müssten sich die Gemeinden als Schulträger für einen definierten Zeitraum (min-destens für die Laufzeit der Landesprogramme) nennenswert an den Personalkosten beteili-gen, während der Landkreis mit den Restmitteln kofinanziert. So könnten je nach Höhe der Beteiligung der Gemeinden die Stellen fortbestehen.
Sollte keine Beteiligung der Gemeinden erfolgen, müsste der Landkreis die Mittel allein tragen, was unweigerlich zu einer Erhöhung Kreisumlage zur Refinanzierung führen würde. Ohne diese Maßnahmen würden diese Sozialarbeiterstellen nicht fortbestehen. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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