Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0180/40/2020  

 
 
Betreff: Nutzungsvertrag Gemeinschaftsschule Sülzetal
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
21.10.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Entscheidung
25.11.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (0180/40/2020)
Anlagen:
20190731 NutzV_GemS_Sülzetal
20190731 NutzV_GemS_Sülzetal_Anl_1 GR
GMS_Sülzetal_Schülerzahlentwicklung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, mit der Gemeinde Sülzetal eine neue Nutzungsvereinbarung, gültig ab dem 01.08.2021, zu verhandeln. Dabei soll die Laufzeit immer dem Zeitraum der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung entsprechen. Die finanziellen Eckdaten sollen sich an der aktuell geltenden Nutzungsvereinbarung orientieren.

Dabei soll diese der Laufzeit des PPP-Vertrages, unter Beachtung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung (SEPL), entsprechen. Die finanziellen Eckdaten sind entsprechend neu zu verhandeln.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Zum Schuljahr 2019/2020 ist die Trägerschaft, kraft Gesetzes, wieder auf den Landkreis Börde übergegangen. Das Schulgebäude wurde durch die Gemeinde Sülzetal in 2007 über einen abgeschlossenen PPP-Vertrag mit der Projektgesellschaft Gero Ganztagsschule Projekt GmbH erbaut und betrieben. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 25 Jahren, beginnend mit Übergabe der Schule in 2009, und endet demnach in 2034.

Bis zur Übernahme der Schulträgerschaft beteiligte sich der Landkreis mit 70% an den Betriebskosten. Mit Übernahme der Schulträgerschaft zum 01.08.2019 wurde ein neuer Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Sülzetal abgeschlossen, der ein Nutzungsentgelt i. H. v. 70 % für das Schulgebäude wie auch 70 % der Kosten der anteiligen Nutzungsstunden beinhaltet. Die Vertragsdauer betrug 12 Monate und einer Verlängerungsoption von einem Jahr (Frist 30.04.2020). Dieser Vertrag war erforderlich, um in einem angemessenen Zeitraum die PPP- und alle damit zusammenhängenden Unterlagen zu prüfen und daraus resultierend eine langfristige Lösung herbeizuführen. Eine darüberhinausgehende Verlängerung ist vertraglich nicht vorgesehen. Die Option wurde vom Landkreis Börde gezogen, so dass der nun geltende Vertrag am 31.07.2021 endet.

Trotz mehrfacher Nachforderungen sind nicht alle Unterlagen vorliegend. Somit gestaltete sich eine Bewertung als sehr schwierig. Bei dem PPP-Vertrag handelt es sich um eine komplexe Vertragskonstruktion, die erhebliche finanzielle und tatsächliche Risiken birgt. Außerdem ist der Betrieb der Schule auf ein Drittunternehmen übertragen worden, ohne dessen Zustimmung ein Eintritt in den Vertrag nicht möglich ist. Eine Bewertung des PPP-Vertrages durch einen externen Dritten bringt aufgrund der lückenhaften Vertragsunterlagen keine weitere Klarheit und verursacht nur unnötige Kosten.

Aus heutiger Sicht der Schulentwicklungsplanung ist der Schulstandort mittelfristig gesichert. Eine neue Verordnung der SEPL ist für die Gültigkeit ab 01.08.2022 avisiert verabschiedet worden. Darin sind veränderte Mindestschülerzahlen zu erwarten. Vor dem Hintergrund sich ändernder tatsächlicher Schülerzahlen, wäre eine vertragliche Laufzeit in Verbindung mit der Gültigkeit der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung zu vereinbaren.

Diese hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Vor dem Hintergrund ist eine vertragliche Laufzeit in Verbindung mit der Gültigkeit der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung zu vereinbaren.

 

 

Die Beschlussvorlage Nutzungsvertrag Gemeinschaftsschule Sülzetal“ mit der Beschlussnummer 0180/40/2020 wurde auf Antrag am 21.10.2020 im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales von der Tagesordnung heruntergenommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Schülerzahlenprognose

Aktuell geltender Nutzungsvertrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20190731 NutzV_GemS_Sülzetal (155 KB)    
Anlage 2 2 20190731 NutzV_GemS_Sülzetal_Anl_1 GR (149 KB)    
Anlage 3 3 GMS_Sülzetal_Schülerzahlentwicklung (50 KB)