Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Straßenbau und –unterhaltung für das Haushaltsjahr 2021 und ermächtigt die Betriebsleiterin zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2021. Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag beschließt den Haushaltsplan 2021 des Eigenbetriebes Straßenbau und –unterhaltung bestehend aus:
- dem Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge i.H.v. 11.002.760,00 EUR (Stand: 24.11.2020) 10.929.160,00 EUR und Gesamtbetrag der Aufwendungen i.H.v. 11.002.760,00 EUR (Stand: 24.11.2020) 10.929.160,00 EUR
- Investitionsvolumen i.H.v. 5.116.200,00 EUR
- Stellenübersicht
- dem Finanzplan 2021 bis 2024 und Investitionsprogramm
Laut § 121 Absatz 3 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVGL LSA) sind für Eigenbetriebe besondere Haushaltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu führen.
In Anwendung des § 100 Abs. 2 KVG LSA enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplanes im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres und im Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres.
Des Weiteren enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen, die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit.
Der Haushaltsplan 2021 weist im Ergebnisplan ein ausgeglichenes Ergebnis aus.
Die Haushaltssatzung, der Stellenplan, der Ergebnisplan, der Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 sind gemäß § 121 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA vom Kreistag zu beschließen.
Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 100 Abs. 4 KVG LSA mit Beginn des Haushaltsjahres 2021 in Kraft und gilt für das jeweilige Haushaltsjahr.
Anlagen:
Haushaltsplan 2021 des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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