Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0214/SBU/2020  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2021 des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Neuendorf Betriebsleiterin Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und -unterhaltung" Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Anhörung
24.11.2020 
05. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung"      
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0214/SBU/2020)
Anlagen:
Haushaltsplan 2021

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Straßenbau und                –unterhaltung für das Haushaltsjahr 2021 und ermächtigt die Betriebsleiterin zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2021.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag beschließt den Haushaltsplan 2021 des Eigenbetriebes Straßenbau und

–unterhaltung bestehend aus:

 

-          dem Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge i.H.v.            11.002.760,00 EUR

(Stand: 24.11.2020)  10.929.160,00 EUR

        und Gesamtbetrag der Aufwendungen i.H.v. 11.002.760,00 EUR                                                                                     (Stand: 24.11.2020)              10.929.160,00 EUR

 

-          Investitionsvolumen i.H.v.                   5.116.200,00 EUR

 

-          Stellenübersicht

 

-          dem Finanzplan 2021 bis 2024 und Investitionsprogramm

 

Laut § 121 Absatz 3 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVGL LSA) sind für Eigenbetriebe besondere Haushaltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu führen.

 

In Anwendung des § 100 Abs. 2 KVG LSA enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplanes im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres und im Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres.

 

Des Weiteren enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen, die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit.

 

Der Haushaltsplan 2021 weist im Ergebnisplan ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

 

Die Haushaltssatzung, der Stellenplan, der Ergebnisplan, der Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021 sind gemäß § 121 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA vom Kreistag zu beschließen.

 

Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 100 Abs. 4 KVG LSA mit Beginn des Haushaltsjahres 2021 in Kraft und gilt für das jeweilige Haushaltsjahr.

 

Anlagen:

 

Haushaltsplan 2021 des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Mit dem Haushaltsplan 2021 werden die finanziellen Mittel festgelegt, über die der Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung im Jahr 2021 verfügen darf.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2021 (1384 KB)