Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.
Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de
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Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines „Kartenführerscheines“ sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.
Die Umtauschfristen in der Übersicht:Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998
vor 1953 | Umtausch bis 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | Umtausch bis 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | Umtausch bis 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | Umtausch bis 19.01.2024 |
1971 oder später | Umtausch bis 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr / Inhaber von Karten-Führerscheinen / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999
1999 bis 2001 | Umtausch bis 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | Umtausch bis 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | Umtausch bis 19.01.2028 |
2008 | Umtausch bis 19.01.2029 |
2009 | Umtausch bis 19.01.2030 |
2010 | Umtausch bis 19.01.2031 |
2011 | Umtausch bis 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | Umtausch bis 19.01.2033 |
Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.