Menschen

Zum Valentinstag: Unterstützung statt Rosen

Der 14. Februar ist der Tag der Liebenden. Für viele Frauen sind Liebe und Partnerschaft jedoch nicht mit Sicherheit verbunden, sondern mit Gewalt: Jede vierte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben von ihrem Partner oder Ex-Partner misshandelt.

Was tun bei häuslicher Gewalt und Stalking

  • Rufen Sie den Polizeinotruf bei akuter Lage.
  • Erstatten Sie Anzeige.
  • Wenn Sie noch nicht die Polizei einschalten möchten, dann wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens.
  • Suchen Sie eine Ärztin oder einen Arzt auf und lassen sich die Verletzungen attestieren.
  • Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen, wie Datum, Uhrzeit, Ablauf.
  • Suchen Sie als Frau Schutz im Frauenhaus. Hier können Sie sich zu weiteren Schritten beraten lassen.
  • Wenn Gewalt angewendet wurde, kann die Polizei die Täterin oder den Täter vorerst der Wohnung verweisen.
  • Beim Familiengericht kann eine Schutzanordnung beantragt werden, zum Beispiel, dass die Täterin oder der Täter die gemeinsame Wohnung längerfristig oder dauerhaft zu verlassen hat, eine bestimmte Entfernung zum den Geschädigten oder dessen Kinder einzuhalten hat, jeglichen Kontakt zu vermeiden hat.
  • Zivilrechtlicher Schutz kann kostenpflichtig sein. Bei geringem Einkommen können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
  • Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz Versorgungsleistungen erhalten, zum Beispiel Heilbehandlung und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Beschädigtenrente.

Sie sind von Gewalt betroffen? Hier finden Sie Hilfe:

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" Tel.: 116 016
www.hilfetelefon.de

Frauen- und Kinderschutzhaus Börde: Tel.:0175 276 33 13         

Mobile Beratung: 0170 724 8797

Hilfetelefon "Gewalt an Männern": Tel.: 0800 123 99 00
www.maennerhilfetelefon.de

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026 11:40 Uhr