Bislang ist dieser Bereich als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Die baulichen Gegebenheiten, insbesondere die Ausbaubreite sowie die farblich abgesetzte Pflasterung lassen jedoch erahnen, dass der Weg für eine gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern nicht geeignet ist.
Voraussichtlich ab dem 15. September 2025 wird die Beschilderung daher angepasst: Künftig wird der Weg als Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ausgewiesen. Diese Regelung erlaubt es Radfahrern, den Gehweg in beide Fahrtrichtungen zu nutzen, jedoch nur unter besonderer Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr.
Das bedeutet:
- Fußgänger haben Vorrang: Radfahrer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, ist anzuhalten oder abzusteigen.
- Absteigen an Kreuzungen: Radfahrer sind an jeder Kreuzung wartepflichtig und müssen zum Überqueren der Fahrbahn absteigen.
- Erhöhte Sicherheit: Ziel der Maßnahme ist eine bessere Trennung der Verkehrsarten und damit ein Plus an Sicherheit – insbesondere für Fußgänger.
Landrat Martin Stichnoth bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis: „Mit dieser neuen Regelung wollen wir Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern vermeiden und die Sicherheit für alle erhöhen. Rücksicht und Umsicht im Straßenverkehr sind das A und O.“