Landkreis

Jagdscheinverlängerung zum 31.03.2026

Aufgrund der weiterhin gültigen gesetzlichen Regelungen im Waffen- und Bundesjagdgesetz, die am 25. Oktober 2024 in Kraft getreten sind, muss die jagdrechtliche „Zuverlässigkeit“ eines Jägers bereits bei der Ausstellung des Jahresjagdscheines überprüft werden. Diese Überprüfung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Die gesetzliche Anpassung macht eine frühzeitige Antragstellung erforderlich. Um den Ablauf zu erleichtern, können Jagdscheininhaber ihren Antrag auf Verlängerung ab November einreichen. Hierfür genügt es, den vollständig ausgefüllten Antrag auf Jagdscheinverlängerung postalisch oder persönlich bei der Kreisverwaltung einzureichen. Anschließend wird die notwendige Zuverlässigkeitsprüfung eingeleitet.

Das Antragsformular finden Sie hier: Ordnung und Sicherheit

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit kann acht bis zehn Wochen in Anspruch nehmen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Antragsteller eine schriftliche Bestätigung. Mit diesem Schreiben, einem gültigen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung sowie dem aktuellen Jagdschein kann anschließend die Verlängerung vorgenommen werden.

Die Verlängerung ist entweder persönlich während der regulären Sprechzeiten
dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, sowie
donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
oder postalisch möglich.

Der Landkreis Börde empfiehlt, den Antrag ab November zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Jagdscheinverlängerung bis zum 31. März 2026 sicherzustellen.

Letzte Aktualisierung: 04.11.2025 10:47 Uhr