Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Heilungssatzung zur Haushaltssatzung 2018 in der Fassung der 2. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt 2018 mit folgendem Inhalt:
§ 5
Nach Abwägung der widerstreitenden Interessen werden die Hebesätze der Kreisumlage der Gemeinden für das Haushaltsjahr 2018 mit Wirkung von 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
a) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl der Grundsteuer A
b) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl der Grundsteuer B
c) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer
d) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
e) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
f) 40,1 v.H. der Schlüsselzuweisungen 2017