Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0315/30/2021  

 
 
Betreff: Beauftragung von Prof. Dr. Reimer zur Vertretung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Verfahren Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Lasner Justitiar
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Rechtsamt Bearbeiter/-in: Lasner, Kai
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
24.11.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
01.12.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0315/30/2021)
Anlagen:
Anl_1_Angebot_Reimer
Anl_2_Kosten_RVG

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Beauftragung von Prof. Dr. Reimer mit der Vertretung des Landkreises Börde vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in dem Verfahren Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2017.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Am 27. September 2021 fand in dem Klageverfahren Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2017 die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA) vom 17. März 2020 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zurückverwiesen. Für den nicht durch teilweise Klagerücknahme erledigten Teil hat das OVG LSA zu entscheiden, ob die Heilungssatzung des Landkreise Börde eine wirksame Rechtsgrundlage des Kreisumlagebescheids darstellt.

 

Prof. Dr. Reimer ist Dekan der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Er hat bundesweit bereits mehrere Kreisumlageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und verschiedenen Oberverwaltungsgerichten erfolgreich vertreten und besitzt daher besondere, einschlägige Fachkenntnis. Prof. Reimer hat auch hat den Landkreis Börde im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Sein Engagement und seine juristische Expertise haben wesentlich zum Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht beigetragen. Um weiterhin von seinen Fähigkeiten zu profitieren und das Verfahren zu einem für den Landkreis Börde erfolgreichen Abschluss zu bringen ist beabsichtigt, ihn weiterhin mit der gerichtlichen Vertretung zu beauftragen.

 

Die Beauftragung von Prof. Dr. Reimer umfasst die folgenden Leistungen:

-          gründliche Einarbeitung in den Sachverhalt

-          Einarbeitung in die Rechtslage der Heilung von Haushaltssatzungen nach dem KVG LSA

-          Fertigung der Berufungsbegründungsschrift sowie weiterer Schriftsätze

-          Vertretung des Landkreises Börde in der mündlichen Verhandlung

-          Beratung zum Erlass einer neuen Haushaltssatzung

 

Prof. Dr. Reimer hat seine Dienste zu denselben Konditionen angeboten wie zum Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Anlage 1). Danach fallen voraussichtlich Gesamtkosten i. H. v. max. 20.000 Euro (50 Stunden á 350 Euro und 1 Reisetag für die mündliche Verhandlung vor dem OVG LSA á 2.500 Euro) zzgl. 19 % USt an. Die angebotenen Stunden sind dem Umfang der Sache angemessen. Dabei kommt es nicht nur auf die Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt an. Nach einer notwendigen und tiefgründigen Einarbeitung soll auch eine Beratung zur Notwendigkeit einer erneuten Heilungssatzung stattfinden. Dabei profitiert der Landkreis Börde von der Erfahrung von Prof. Dr. Reimer bei der Führung von Streitigkeiten um die Kreisumlage sowie seiner Vorbefassung im Revisionsverfahren. Die Kostenansätze sind vergleichsweise niedrig. Ein niedergelassener Rechtsanwalt könnte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Kosten i. H. v. ca. 61.000 Euro (zzgl. Reisekosten) abrechnen (Anlage 2).

 

Im Falle des Verlustes des Klageverfahrens würden sich die vom Landkreis Börde für diese Instanz zu tragenden Kosten durch die Beauftragung von Prof. Dr. Reimer von 60.746 Euro auf 84.546 Euro erhöhen.

.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

23.800 Euro

Produkt:

61111

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Angebot Prof. Dr. Reimer vom 11.10.2021

Anlage 2: Kostenrechnung nach RVG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl_1_Angebot_Reimer (1028 KB)    
Anlage 2 2 Anl_2_Kosten_RVG (598 KB)