Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0323/80/2021  

 
 
Betreff: Information zur "Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung vom 23.09.2021 (Abfallentsorgungssatzung - AES)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft, Tourismus und Kultur
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
10.11.2021 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
24.11.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
01.12.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Abfallentsorgungssatzung - AES 23.09.2021
Abfallsverzeichnis
BO Kleinannahmestellen
BO - Umladestationen Wanzleben und Wolmirstedt OT Elbeu -10.09.2021
Lesefassung AES vom 23.09.2021
Beschlussausfertigung 2021/KsB/118

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 

Der Kreistag nimmt die als Anlage 1 beigefügte „Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung vom 23.09.2021 (Abfallenstorgungssatzung – AES)“ zur Kenntnis.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR wurden auf der Grundlage der Unternehmenssatzung vom 24.08.2016 die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im Gebiet des Landkreises auf die KSB AöR durch den Landkreis übertragen. Dementsprechend regelt die KsB AöR die Abfallentsorgung im Landkreis Börde durch Erlass entsprechender Satzungen. Laut Unternehmenssatzung der KsB AöR unterliegt der Verwaltungsrat bei den Entscheidungen hinsichtlich des Erlasses, der Änderung und der Aufhebung von Satzungen den Weisungen des Kreistages.

Auf der Sitzung des Verwaltungsrates vom 06.04.2018 wurde die „Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES)“ beschlossen. Die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung vom 06.04.2018 (Erste Änderung der Abfallentsorgungssatzung)“ erfolgte mit Beschluss durch den Verwaltungsrat am 08.02.2019 (siehe Anlage 2 mit Hervorhebungen der Änderungen in rot). Die vorliegende „Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung-AES) (siehe Anlage 1) beinhaltet folgende wesentliche inhaltliche Anpassungen:

Es erfolgten Anpassungen an Vorgaben von Gesetzen und Verordnungen.

  • Es erfolgten Präzisierungen der Zuständigkeiten im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwangs (§ 5)
  • Es erfolgten Anpassungen hinsichtlich § 10 Sperrabfälle und § 13 Elektro- und Elektronikgeräte in Bezug auf die eingeführten Gebühren für zusätzliche Abholungen und Expressabholungen.
  • Es erfolgte eine Anpassung des § 11 Bioabfälle in Bezug auf die Beistellung von Bündeln im Rahmen der Bioabfallentsorgung. Die Begrenzung von max. 1 Bündel gegenüber 7 in der vorherigen Satzung wurde festgeschrieben.
  • Präzisierungen wurden im § 15 Altreifen vorgenommen.
  • Die Mitwirkung der Gemeinden wurde in § 27 neu aufgenommen.

 

Die Satzung wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates der KsB AöR am 23.09.2021 beschlossen.

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 4 des Anstaltsgesetzes in Verbindung mit § 8 Abs. 4 der Unternehmenssatzung der KsB AöR unterliegt der Verwaltungsrat bei Entscheidungen hinsichtlich des Erlasses von Satzungen den Weisungen des Kreistages.

Somit wird der Beschluss des Verwaltungsrates dem Kreistag des Landkreises Börde zur Kenntnis gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:  Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung–AES)

Anlage 2:  Abfallverzeichnis

Anlage 3: Benutzungsordnung der Kleinannahmestellen der Landkreis Börde AöR

 

Anlage 4: Benutzungsordnung der Umladestationen der Kommunalservice Landkreis Börde AöR

 

Anlage 5:  Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung-AES) Lesefassung

 

Anlage 6: Beschlussausfertigung Beschluss Nr. 2021/KsB/118

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abfallentsorgungssatzung - AES 23.09.2021 (308 KB)    
Anlage 2 2 Abfallsverzeichnis (714 KB)    
Anlage 3 3 BO Kleinannahmestellen (189 KB)    
Anlage 4 4 BO - Umladestationen Wanzleben und Wolmirstedt OT Elbeu -10.09.2021 (1937 KB)    
Anlage 5 5 Lesefassung AES vom 23.09.2021 (321 KB)    
Anlage 6 6 Beschlussausfertigung 2021/KsB/118 (397 KB)