Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
-entfällt-
Der Kreistag nimmt die als Anlage 1 beigefügte „Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung vom 23.09.2021 (Abfallenstorgungssatzung – AES)“ zur Kenntnis. Sachdarstellung, Begründung:
Mit der Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR wurden auf der Grundlage der Unternehmenssatzung vom 24.08.2016 die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 3 AbfG LSA im Gebiet des Landkreises auf die KSB AöR durch den Landkreis übertragen. Dementsprechend regelt die KsB AöR die Abfallentsorgung im Landkreis Börde durch Erlass entsprechender Satzungen. Laut Unternehmenssatzung der KsB AöR unterliegt der Verwaltungsrat bei den Entscheidungen hinsichtlich des Erlasses, der Änderung und der Aufhebung von Satzungen den Weisungen des Kreistages. Auf der Sitzung des Verwaltungsrates vom 06.04.2018 wurde die „Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES)“ beschlossen. Die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung vom 06.04.2018 (Erste Änderung der Abfallentsorgungssatzung)“ erfolgte mit Beschluss durch den Verwaltungsrat am 08.02.2019 (siehe Anlage 2 mit Hervorhebungen der Änderungen in rot). Die vorliegende „Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung-AES) (siehe Anlage 1) beinhaltet folgende wesentliche inhaltliche Anpassungen: Es erfolgten Anpassungen an Vorgaben von Gesetzen und Verordnungen.
Die Satzung wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates der KsB AöR am 23.09.2021 beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 4 des Anstaltsgesetzes in Verbindung mit § 8 Abs. 4 der Unternehmenssatzung der KsB AöR unterliegt der Verwaltungsrat bei Entscheidungen hinsichtlich des Erlasses von Satzungen den Weisungen des Kreistages. Somit wird der Beschluss des Verwaltungsrates dem Kreistag des Landkreises Börde zur Kenntnis gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung–AES) Anlage 2: Abfallverzeichnis Anlage 3: Benutzungsordnung der Kleinannahmestellen der Landkreis Börde AöR
Anlage 4: Benutzungsordnung der Umladestationen der Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Anlage 5: Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung-AES) – Lesefassung
Anlage 6: Beschlussausfertigung Beschluss Nr. 2021/KsB/118
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