Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 20 Absatz 2 des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt (FamBe-FöG LSA vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.01.2019) sind die Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte für Ehe-, Lebens-, Fami-lien- und Erziehungsberatungsstellen (ELFE) sowie Suchtberatungsstellen davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte eine mit den freien Trägern von Bera-tungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen Kreistagen und Stadträten beschlossenen Sozialplanung für die sachliche Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte und Ju-gendhilfeplanung durchgeführt haben.
Die Sozialplanung des Landkreises Börde geht über die im FamBe-FöG LSA geforderte Planung weit hinaus. Sie erfüllt den Anspruch auf eine integrierte und moderne Sozialplanung. Kern der kommunalen Aufgabenerfüllung ist es, im Rahmen der bestehenden Leistungsfähigkeit kommunale Daseinsvorsorge zu betreiben. Kommunale Daseinsvorsorge ist darauf gerichtet, die Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. Sozialplanung trägt damit zur Umsetzung von Sozialpolitik bei. Sie analysiert die soziale Lage der Bevölkerung, stellt Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen. Sie arbeitet wirkungsorientiert, vernetzt und beteiligungsorientiert. Sie orientiert sich in definierten geografischen Räumen und hat Zusammenhänge zu anderen politischen Handlungsfeldern stets zu beachten.
Sozialplanung ist ebenso Steuerungsunterstützung für das Sozialmanagement, welches kommunale Handlungsfelder umfassen soll. Der demografische Wandel und der steigende Anteil der über 65-Jährigen in der Bevölkerung sowie der damit verbundene steigende Hilfe-bedarf, der Rückgang der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, der Fachkräftemangel, die unzureichende Finanzausstattung vieler Gemeinden und des Landkreises stellen diese vor große Herausforderungen.
Sozialplanung kann einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten, indem
- die soziale Lage der Bevölkerung des Landkreises analysiert wird und diese Informa- - wirkungsvollere Maßnahmen und Instrumente, die der Entwicklung von Armut, Ein- - durch vorausschauendes und planendes, besonders auch präventives Handeln die fnan- - notwendige Strukturveränderungen und Anpassungen frühzeitig eingeleitet werden, - soziale Angebote und Dienstleistungen ihre gewünschte Wirkung entfalten.
Das am 14.02.2018 durch den Kreistag beschlossene Leitbild des Landkreises Börde bildet die Grundlage sowohl für das Integrierte Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Börde als auch für die Sozialplanung. Das Leitbild definiert die zukünftigen inhaltlichen Schwerpunkte und Werte des Landkreises und daraus abgeleitet die strategischen Ziele und deren Umsetzung. Aus diesen strategischen Zielen wurden im Rahmen der Erstellung des Integrierten Kreisentwicklungskonzeptes operative Ziele abgeleitet und in diesem festgeschrieben. Leitbild, Integriertes Kreisentwicklungskonzept und Sozialplanung bilden somit die Grundlage für die strategische Ausrichtung und die operativen Ziele des Landkreises Börde.
Am 16.09.2015 wurde vom Kreistag erstmalig eine Sozialplanung für den Landkreis Börde beschlossen. Diese Sozialplanung wurde in den Jahren 2016, 2017 und 2019 fortgeschrieben. Der Indikatorenkatalog wurde dabei stets erweitert, um auf der Basis einer möglichst breiten Datenlage die Planung bezogen auf die sozialräumlichen Gegebenheiten vornehmen zu können. Ab der zweiten Fortschreibung im Jahr 2017 konnte die Datenauswertung zum Teil auch auf der Ebene der Einheits- und Verbandsgemeinden erfolgen. Des Weiteren wurden neben den demographischen Entwicklungstendenzen und den Indikatoren erste Handlungsfelder beleuchtet und diese formuliert sowie eine Maßnahmenplanung erarbeitet.
Die vorliegende vierte Fortschreibung der Sozialplanung wurde im Rahmen einer Arbeits-gruppe, welche aus Fachplanern und Sachbearbeitern des Jugendamtes, des Amtes für Bil-dung und Kultur, des Gesundheitsamtes, des Amtes für Migration, des Sozialamtes, des Büro des Landrates und der Stabsstelle für Steuerung und Entwicklung besteht, in Abstimmung mit sozialen Trägern im Landkreis Börde erarbeitet.
Die vierte Fortschreibung der Sozialplanung knüpft inhaltlich an die dritte Fortschreibung aus dem Jahr 2019 an, in der neue Anreize und Maßnahmen entwickelt wurden. Die Indikatoren-sets wurden erweitert und die Kennzahlen, soweit möglich, auf Ebene der Einheits- und Ver-bandsgemeinden präzisiert. Insgesamt wurden die Entwicklungen in den folgenden acht Handlungsfeldern betrachtet:
1. Bevölkerung 2. Einkommen und Transferleistungen 3. Arbeit und Beschäftigung 4. Gesundheit und Pflege 5. Teilhabe und Partizipation 6. Integration 7. Bildung und Erziehung 8. Soziale Beratungslandschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Sozialplanung für den Landkreis Börde – Vierte Fortschreibung für den Planungszeitraum 2022/23
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