Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde hat gemäß § 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eine Hauptsatzung zu erlassen. Auf Grund der Beschlussfassung (Beschluss-Nr. 0280/80/2021) den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“ zum 01.01.2022 aufzulösen, macht sich eine Anpassung der Hauptsatzung des Landkreises Börde erforderlich. Die Änderungen sind der Synopse und dem Entwurf der „Zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde“ zu entnehmen, welche als Anlage angefügt sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Synopse „Hauptsatzung des Landkreises Börde“ Anlage 2 – Entwurf „Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde
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