Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0319/BLR/2021  

 
 
Betreff: Information über die Neubesetzung Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Paetzel, Kilian
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Informationspflicht
08.11.2021 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Informationspflicht
24.11.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
01.12.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1_§71 Sozialgesetzbuch_Achtes Buch (SGB8)
Anlage 2_§51 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts
Hauptsatzung des Landkreises Börde
Satzung des Ladnkreises Börde für das Jugendamt_Dritte Änderung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 71 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Hierbei handelt sich um einen beschließenden Ausschuss gemäß § 51 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde. Im § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gehören diesem als beratende Mitglieder folgende Personen an (§ 3 Abs. 6 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Börde (beratende Mitglieder)):

 

lfd. Nr.

Satzungstext

Namentliche Benennung des Mitgliedes

1

der Landrat oder ein von ihm benannter stän-diger Vertreter

Martin Stichnoth

2

der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes

Matthias Wendt

3

je ein, insgesamt jedoch nicht mehr als vier Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, jüdischen Gemeinschaft, anderer religiöser oder weltanschaulicher Gemeinschaften oder Gruppierungen, sofern sie von ihrer zuständigen Stelle benannt werden

Raimund Müller-Busse

Yvonne Hoza

4

die kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau auf Vorschlag des Landrates

Katja Klommhaus

5

eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person auf Vorschlag des Landrates

Anne Sophie Fischer

6

ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher auf Vorschlag des Landrates

Ann Fabini

7

ein Vertreter des Kreiselternrates

Dirk Grebe

8

ein Vertreter des Jugendkreistages

Hannes Hanold

 

Aufgrund des Ausschscheidens von Herrn Raimund Müller-Busse benannte die zuständige Stelle, in dem Fall die evangelische Kirche, Herrn Jörn Bischoff als beratendes Mitglied.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 § 71 Sozialgesetzbuch

Anlage 2 § 51 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt

Anlage 3 § 5 Haupsatzung Landkreis Börde

Anlage 4 § 3 Satzung des Jugendamtes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_§71 Sozialgesetzbuch_Achtes Buch (SGB8) (761 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_§51 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts (19 KB)    
Anlage 3 3 Hauptsatzung des Landkreises Börde (5497 KB)    
Anlage 4 4 Satzung des Ladnkreises Börde für das Jugendamt_Dritte Änderung (2722 KB)