Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0341/JHA/2021  

 
 
Betreff: Antrag des Jugendhilfeausschusses - Erhöhung der Eigenmittel zur Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Einreicher:Frank Nase Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
Martin Schindler stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
Federführend:Kreistagsfraktionen Bearbeiter/-in: Paetzel, Kilian
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
01.12.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0341/JHA/2021)
Anlagen:
Stellungnahme Verwaltung - Antrag des Jugendhilfeausschusses - Erhöhung der Eigenmittel zur Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, innerhalb der nächsten sechs Jahre den planerischen Ansatz zur Aufstockung der Landesmittel im Landkreis Börde für die Kofinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII und § 31 Abs. 3 KJHG stufenweise auf 50 % zusteigern. Dazu sind im Haushalt 2023 durch den Landkreis Börde zur Kofinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit Mittel in Höhe von 40% der zu diesem Zweck bereitgestellten Landesmittel als Planungsgröße einzustellen (2022 sind bereits 38,90% geplant) und in den folgenden Jahren mindestens jeweils 2% mehr bis durch den Landkreis ein Kofinanzierungsanteil von zuzüglich 50% zu den Landesmitteln im Plan erreicht ist.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Nach § 31 Abs. 3 KJHG LSA ist der Landkreis per Gesetz verpflichtet, sich mit mindestens 30% an den Zuweisungen des Landes zu beteiligen. In den letzten Jahren lag der Planan-satz im Landkreis Börde bereits darüber (2019 = 32,8%; 2020 = 36,5 %; 2021 = 36,9%; 2022 = 38,9%). Nach Jahresabschluss der Jahre 2019 und 2020 ergab sich allerdings ein tatsächlich geleisteter Eigenanteil in Höhe des Mindestanteils von 30%. Mit dem Beschluss 0313/51/2021 (Sitzung des JHA vom 18.10.2021) wurde eine Änderung der Bezuschussung für die Sozialräume beschlossen. Dabei stützt sich der Ausschuss auf Sozialkriterien, die eine bedarfsgerechtere Verteilung der Mittel gewährleisten sollen. Dabei ist deutlich geworden, dass die bisher bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um in allen Sozialräumen den Bedarfen gerecht zu werden. Einige Kommunen müssen mit Mindereinnahmen im fünfstelligen Bereich arbeiten. Die Aufgaben der offenen Jugendarbeit sind für Kommunen freiwillig, für den Landkreis aber die Pflicht! Eine Änderung des Schlüssels für Zuwendungen durch Land und Landkreis soll der langfristigen Sicherung und Verbesserung der Angebote dienen und nicht zu Kürzungen oder Einschränkungen führen. Deshalb ist eine planmäßige Erhöhung der Mittel notwendig.

 

Gemäß § 71 (4) S. 2 SGB 8 i. V. m. § 8 (4) S. 2 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt – Dritte Änderung, hat der Jugendhilfeausschuss das Recht, Anträge an den Kreistag zu stellen.

 


 


Anlagen:

 

Anlage 1: Stellungnahme der Verwaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Verwaltung - Antrag des Jugendhilfeausschusses - Erhöhung der Eigenmittel zur Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (251 KB)