Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung zur Aufhebung zu der am 01.01.2020 in Kraft getretenen Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und -unterhaltung“ vom 26.02.2020. Sachdarstellung, Begründung:
Mit Beschluss vom 15.09.2021 hat der Kreistag die Auflösung und Wiedereingliederung des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ in die Kreisverwaltung des Landkreises Börde beschlossen.
Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes sind gemäß § 4 Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) durch Betriebssatzung zu regeln. Wird der Eigenbetrieb aufgelöst, ist die jeweilige Satzung entsprechend aufzuheben.
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) KVG LSA i. V. m. § 4 Abs. 2 EigBG.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und -unterhaltung“
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