Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Antrag des Jugendhilfeausschusses - Erhöhung der Eigenmittel zur Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.3 Beschluss:0341/JHA/2021
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:48
Raum: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben
Ort: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums Haldensleben, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben
0341/JHA/2021 Antrag des Jugendhilfeausschusses - Erhöhung der Eigenmittel zur Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Einreicher:Frank Nase Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
Martin Schindler stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
Federführend:Kreistagsfraktionen Bearbeiter/-in: Paetzel, Kilian

Herr Michelmann (Dezernent 2) erklärt, dass in Bezug auf den Antrag haushaltsrechtliche Bedenken bestehen. Es würde auf einen Haushalt vorgegriffen werden, welcher noch nicht beschlossen wurde. Hier ist besonders Bezug auf den Abwägungsprozess zur Kreisumlage zu nehmen. Wie bereits im Jugendhilfeausschuss erläutert, weist Herr Michelmann nochmals darauf hin, dass die Haushaltssituation des Landkreises Börde keine Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit hergibt. (siehe Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag des Jugendhilfeausschusses)

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag des Jugendhilfeausschusses nicht zuzustimmen.

 

Herr Webel (CDU) kommt um 16:40 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit sind 45 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Herr Czernitzki (DIE LINKE) erläutert, dass der Jugendhilfeausschuss, neben dem Kreisausschuss, ein beschließender Ausschuss des Kreistages ist. Der Jugendhilfeausschuss besteht nicht nur aus Kreistagsmitgliedern, sondern zeichnet sich auch durch Fachleute von Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe aus.

 

Herr Czernitzki erklärt weiter, dass dieser Fachausschuss ebenso die Möglichkeit hat, einen Unterausschuss zu bilden. Dies wurde mit der Bildung des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“ umgesetzt, welcher sich ausschließlich mit den Finanzen der Jugendhilfe beschäftigt. Bereits im Jahr 2020 hat sich der Unterausschuss auf vier Sitzungen mit der Verteilung der finanziellen Mittel für die Jugendhilfe auseinandergesetzt. Es wurde ein Schlüssel erarbeitet, welcher eine gerechte Verteilung der Mittel ermöglichen soll. Der Unterausschuss kam jedoch auch zu dem Ergebnis, dass die geplanten finanziellen Mittel nicht ausreichen. In verschiedenen Sozialräumen, gleichzusetzen mit den Gemeindestrukturen, werden dadurch finanzielle Einbußen im fünfstelligen Bereich erscheinen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Gespräche dazu mit den Gemeinden zu führen. Dabei stellte sich heraus, dass die Gemeinden nicht in der Lage wären, diese Einbußen zu kompensieren.

 

Aus den vorgenannten Gründen hat der Unterausschuss einstimmig dafür plediert, mehr Mittel einzustellen. Daraus ist dann der Antrag im Jugendhilfeausschuss entstanden, welcher auch dort einstimmig beschlossen wurde.

 

Herr Michelmann (Dezernent 2) ergänzt, dass das Land die Richtliche „Schulerfolg sichern/Schulsozialarbeit“ ab dem 01.07.2022 neu auflegen wird. Die ursprüngliche Planung ging vom Schuljahr 2023/2024 aus, nun soll es schon ab dem Schuljahr 2022/2023 gelten. Die bisherigen Stellen, die über das ESF-Programm finanziert wurden, müssten jetzt durch den Landkreis zu 20 Prozent kofinanziert werden. In der Summe sind dies ungefähr 500.000 EURO zusätzliche Aufwendungen. Dabei sind nicht die acht Stellen an den Grundschulen, sondern die ESF-Stellen, die überwiegend an weiterführenden Schulen platziert sind, gemeint.

 

Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss, innerhalb der nächsten sechs Jahre den planerischen Ansatz zur Aufstockung der Landesmittel im Landkreis Börde für die Kofinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII und § 31 Abs. 3 KJHG stufenweise auf 50 % zusteigern. Dazu sind im Haushalt 2023 durch den Landkreis Börde zur Kofinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit Mittel in Höhe von 40% der zu diesem Zweck bereitgestellten Landesmittel als Planungsgröße einzustellen (2022 sind bereits 38,90% geplant) und in den folgenden Jahren mindestens jeweils 2% mehr, bis durch den Landkreis ein Kofinanzierungsanteil von zuzüglich 50% zu den Landesmitteln im Plan erreicht ist.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 27

Ablehnungen:  17

Enthaltungen:  1

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0341/JHA/2021 erhoben.