Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Ersatzneubau Förderschulen für Geistigbehinderte (GB) Hamersleben und Wefensleben  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.9 Beschluss:0316/40/2021
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:48
Raum: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben
Ort: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums Haldensleben, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben
0316/40/2021 Ersatzneubau Förderschulen für Geistigbehinderte (GB) Hamersleben und Wefensleben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 2
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy

Zu der Vorlage liegen vier Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor. Der Vorsitzende lässt über die Änderungsanträge einzeln abstimmen.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) verlässt um 17:03 Uhr die Sitzung kurz.

Somit sind 45 Kreistagsmitglieder anwesend.

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  1. Änderungsantrag:

 

„Der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort wird nur dann erworben, wenn die baurechtliche Prüfung in allen Belangen abgeschlossen ist (positive Bauvoranfrage, rechtliche Würdigung in der Archäologie).“

 

Es gibt keine Fragen oder Wortmeldungen zum ersten Änderungsantrag.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den ersten Änderungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 40

Ablehnungen:  3

Enthaltungen:  2

 

Damit wurde der erste Änderungsantrag angenommen.

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  1. Änderungsantrag:

 

Die Umsetzung des Projektes erfolgt generell nur, wenn ein Fördermittelbescheid vorliegt oder solche in Aussicht gestellt werden.

 

Der Landrat erläutert, dass seitens der Verwaltung Umsetzungsschwierigkeiten des zweiten Änderungsantrages gesehen werden. In der Beschlussvorlage wird unter Punkt zwei aufgeführt, dass der Einsatz von Fördermitteln geprüft wird bzw. der Landkreis die haushalterischen Voraussetzungen zur Umsetung schafft. Dies beudetet, das finanzielle Mittel in den Haushalt 2022/23 eingeplant werden, welche genutzt werden, wenn keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Der Änderungsantrag stellt darauf ab, dass die Umsetzung generell nur erfolgt, wenn ein Fördermittelbescheid vorliegt oder solche in Aussicht gestellt werden. Sollte der Änderungsantrag Zustimmung finden, wäre das Bauvorhaben in Gefahr und die gesamte Vorlage automatisch abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE müsste den Änderungsantrag umformulieren.

 

Die Fraktion DIE LINKE zieht den zweiten Änderungsantrag zurück.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) kommt um 17:04 Uhr wieder zur Sitzung hinzu.

Somit sind 46 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Weitere Fragen oder Wortmeldungen zum zweiten Änderungsantrag gibt es nicht.  

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  1. Änderungsantrag:

 

„Sämtliche Altliegenschaften werden im Nachgang an den freien Markt veräußert. Die Erlöse der Altobjekte sollen in die Reinvestition fließen.“

 

Fragen oder Wortmeldungen zum dritten Änderungsantrag gibt es nicht.

Der Vorsitzende lässt nun über den dritten Änderungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 37

Ablehnungen:  4

Enthaltungen:  5

 

Damit wurde der dritte Änderungsantrag angenommen.

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  1. Änderungsantrag:

 

„Die Verwaltung soll für das Projekt mindestens in der Leistungsphase 2, maximal in der Leistungsphase 3 die Architektonische / ingenieurtechnische Planung beauftragen.“

 

Es gibt keine Fragen oder Wortmeldungen zum vierten Änderungsantrag.

 

Der Vorsitzende lässt nun über den vierten Änderungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 37

Ablehnungen:  8

Enthaltungen:  1

 

Damit wurde der vierte Änderungsantrag angenommen.

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Der Vorsitzende lässt abschließend über die gesamte Vorlage inklusive der angenommenen Änderungsanträge abstimmen.

 


Beschluss:

 

  1. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung, das Verfahren zur Fusion der Förderschule Miteinander Wefensleben und der Förderschule „Schule am Mühlenberg“, Hamersleben – beides Förderschulen für Geistigbehinderte - mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Ersatzneubaus im Rahmen SEPL2022 ff. durchzuführen.

 

  1. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung des Ersatzneubaus der fusionierten Förderschulen für Geistigbehinderte, einschließlich Erwerb des Grundstückes am Standort Oschersleben, entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung in Abhängigkeit von der Akquise von Fördermitteln bzw. der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan des Landkreises Börde.

 

  1. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort wird nur dann erworben, wenn die baurechtliche Prüfung in allen Belangen abgeschlossen ist (positive Bauvoranfrage, rechtliche Würdigung in der Archäologie).

 

  1. Sämtliche Altliegenschaften werden im Nachgang an den freien Markt veräußert. Die Erlöse der Altobjekte sollen in die Reinvestition fließen.

 

  1. Die Verwaltung soll für das Projekt mindestens in der Leistungsphase 2, maximal in der Leistungsphase 3, die architektonische / ingenieurtechnische Planung beauftragen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 41

Ablehnungen:  2

Enthaltungen:  3

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0316/40/2021 erhoben.