Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 29.09.2021) beigefügte Erste Änderung der Satzung über das Auswahlverfahren zur Aufnahme in eine Gemeinschaftsschule mit Kapazitätsgrenze in Trägerschaft des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 16.06.2021 die „Satzung über das Auswahlverfahren zur Aufnahme in eine Gemeinschaftsschule in Trägerschaft des Landkreises Börde“ (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Börde Nr. 32/ 15.Jahrgang vom 27.06.2021). Mit der Festlegung eines Auswahlverfahrens wird eine Regelung zur Aufnahme an den Gemeinschaftsschulen mit festgelegter Kapazitätsgrenze bei Überanwahl getroffen. Die Erste Änderung dieser Satzung wird insbesondere in Bezug auf die sich gegenseitig ausschließenden bisherigen Absätze 2 und 6 des § 1 dieser Satzung notwendig. Klarstellend wird geregelt, unter welcher Voraussetzung die unterjährige Aufnahme an einer Gemeinschaftsschule mit Kapazitätsgrenze in Trägerschaft des Landkreises Börde zulässig ist. Insofern ist die unterjährige Aufnahme in eine Schuljahrgangsstufe möglich, wenn für diese kein Auswahlverfahren durchgeführt wurde und ein Schulplatz zur Verfügung steht. Zudem wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Der Entwurf dieser Satzung wurde seitens des Rechtsamtes und des Landesschulamtes positiv bewertet. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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