Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis ist im Südbereich Schulträger von zwei Förderschulen (FÖS) mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung (Hamersleben und Wefensleben). Bereits im Jahr 2015 wurde im Förderschulkonzept der bauliche Handlungsbedarf an den Schulobjekten den politischen Gremien aufgezeigt. Im Jahr 2019 befasste sich der Kreistag mit der Investition für einen Ersatzneubau am Standort Klein Oschersleben mit Fördermitteln aus der Richtlinie zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen. Der Kreistag lehnte den Ersatzneubau am Standort Klein Oschersleben als Campusvariante mit der FöS für Lernbehinderte ab. Aufgrund des offensichtlichen und unstrittigen Handlungsbedarfes wurde die Verwaltung durch Beschluss des Kreistages in seiner Sitzung am 02.12.2020 beauftragt, ein neues Förderschulkonzept für den Südbereich vorzulegen. Dieses mit der Maßgabe, zu prüfen, ob ein Neubau an einem zentraleren Ort oder Investitionen an den jetzigen Standorten zu forcieren ist. Dabei sind die Aspekte Lernbedingungen, Schülerbeförderung und Wirtschaftlichkeit zu betrachten. In der Kreistagsitzung am 11.03.2021 wurde über den Sachstand zur Erarbeitung des Förderschulkonzeptes informiert, insbesondere wurde auf folgende Arbeitspakete verwiesen, die durch die Verwaltung bis zum Kreistag am 15.09.2021 zu bearbeiten sind.
Nach § 15 Abs. 6 SEPL-VO 2022 können FöS mit dem Schwerpunkt Geistige Behinderung (FöS GB) eingerichtet werden, wenn sie eine Mindestschülerzahl von 28 Schülern erreichen und in der Unter-, Mittel-, Ober- und Berufsschulstufe mind. eine Klasse gebildet werden kann. Unter Berücksichtigung der Mindestschülerzahl (28) gemäß § 15 Abs. 6 der SEPl-VO 2022 und der festgelegten Schuleinzugsbereiche sind beide Schulstandorte in der Betrachtung als Einzelstandorte mittel- und langfristig bestandsfähig. Bei der geplanten Fusion der Standorte ergeben sich prognostisch mittelfristig (SJ 2022/23 bis SJ 2026/2027) sowie langfristig (SJ 2027/28 bis SJ 2031/32) eine Anzahl Schüler von rund 120 Schülern, in durchschnittlich 18 Klassen. Somit wäre auch nach der Fusion der neue Förderschulstandort der FöS GB mittel- und langfristig bestandsfähig. Die Fusion einer Schule mit Aufhebung der Schulstandorte in Hamersleben und Wefensleben und Neuerrichtung am Standort Oschersleben bedingt den Beschluss des Kreistages. Der Kreistagsbeschluss basiert auf ein durch beide Schulleitungen gemeinsam zu erarbeitendes Schulprogramm unter Beteiligung der Schüler- und Elternschaften durch Beschlussfassung in den Gesamtkonferenzen. Die Stelle der Schulleitung wäre neu auszuschreiben. Anlage 1: Stellungnahme der Stabsstelle Schulentwicklungsplanung
Kinder Bei der Standortwahl ist eine zentrale Lage im Süden des Landkreises zu berücksichtigen. Schulstandorte sollen nach § 2 der SEPL-VO an zentralen Orten liegen. Dies begründet sich insbesondere auch im Hinblick auf zumutbare Wegebeziehungen. Diese liegen im Bereich der Primarstufe bei maximal 40 Minuten in eine Richtung, in der Sekundarstufe I bei 60 Minuten. Da die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr erfolgt, ist eine Sammlung von Schülern je Tour erforderlich. Schüler der Unterstufe fahren gemeinsam mit Schülern aus der Oberstufe. Die Fahrzeit hat sich an den Schülern der Primarstufe zu orientieren. Bei einer Verlagerung der Standorte Hamersleben und Wefensleben nach Oschersleben würde sich für die überwiegende Schülerzahl eine Verkürzung der Schulwegzeiten ergeben. Dies begründet sich mit den Wohnorten der Schüler. Die Vielzahl der Schüler wohnt im Raum der Städte Oschersleben und Wanzleben sowie in der Gemeinde Sülzetal. Zudem ergibt sich durch die Verkürzung der Fahrwege eine Reduzierung der Aufwendungen im Bereich der freigestellten Verkehre. Anlage 2: Stellungnahme der SB Schülerbeförderung
Durch die Schulleitungen wurde ein gemeinsames Raumprogramm erarbeitet und dem Landkreis mit Email vom 07.05.2021 übergeben. Die gemeinsame Erstellung des Konzeptes stellt sicher, dass die Vorstellungen sowie Schulprogramme beider Förderschulen Berücksichtigung finden. Der Neubau einer derartigen Förderschule würde mit seiner außerordentlichen Komplexität die Voraussetzungen für die Erfüllung der gültigen Rahmenrichtlinien und Lehrplaninhalte dieser Schulform bieten. Bei einer Fusion beider Schulen müssen aus Sicht der Schulleiterinnen folgende Richtwerte bedacht werden:
Das Landesschulamt wurde um eine Stellungnahme zum Raumprogramm gebeten. Grundsätzlich wird das Raumkonzept in der Email vom 08.05.2021 bestätigt. In Bezug auf die Anzahl der Fachunterrichtsräume sollten die Schulleiterinnen den Bedarf anhand der Auslastung und Stundentafel begründen. Dies ist mit Email vom 17.05.2021 erfolgt, so dass das Programm als Grobkonzept als abgestimmt gilt. Beide Schulleitungen und der zuständige schulfachliche Referent werden in die konkrete Entwurfsplanung einbezogen. Anlage 3: Raumprogramm
Die Handlungsbedarfe an beiden Standorten begründen sich durch Berichte u.a. von der Medical Airport Service GmbH, die im Auftrag des Landes die Schulen gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz begehen, aus Brandsicherheitsschauen und Stellungnahmen, u.a. des Landesbehindertenbeauftragten. Ergebnis der Berichte ist, dass beide Schulobjekte nicht ausgelegt sind für die Beschulung von geistig und körperlich behinderten Schülern und bezogen auf den Standort der FöS GB Hamersleben auch nicht für die Anzahl Schüler und Mitarbeiter. Die Räume sind teilweise zu klein und von den Zuschnitten nicht geeignet. Es fehlt die durchgängige Barrierefreiheit. Die Evakuierung im Brandfall ist problematisch anzusehen, trotz bestehender Fluchtwege. Am Standort der FöS GB Hamersleben fehlen weiterhin Fachunterrichtsräume (z. B. Werken). Zudem gibt es keinen größeren Raum, um als Schulgemeinschaft besondere Anlässe zu begehen. Die Räume der Schulleitung liegen im Dachgeschoss. Damit ist die Erreichbarkeit nur eingeschränkt gegeben. Die notwendigen Bewegungsflächen für die Arbeitsplätze werden nicht erfüllt. Das Raumklima ist nicht normgemäß. Die Kapazität zur Aufnahme von körperlich beeinträchtigten Schülern (Rollstuhlkinder) ist begrenzt (Empfehlung Medical Airport GmbH Service Beschulung von max. 2 Rollstuhlkinder). Das Gebäude der FöS GB Wefensleben bietet hinsichtlich der Größe kaum Entwicklungsmöglichkeiten. Die Lage des 2. Rettungsweges aus dem Obergeschoss heraus über das Dach ist kritisch einzustufen und verhindert die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen. Bäder und Küchenbereiche entsprechen teilweise nicht den Hygienevorschriften. Die durch die Schule genutzten Kellerräume sind nicht barrierefrei zu erreichen und auch aufgrund der zu geringen Deckenhöhen nicht für den Schulbetrieb zu nutzen. Die Flucht aus dem Obergeschoss ist im Brandfall nur über andere Räume mit Brandlasten möglich. Weiterhin besteht die Problematik der gefangenen Räume. Der Landkreis als Bauherr beabsichtigt in Umsetzung des Ersatzneubaus die enge Zusammenarbeit mit den Fachbehörden/-institutionen, u.a. Brandschutzbeauftragten und dem Landesbehindertenbeauftragten. Der schulfachliche Referent macht ebenfalls in einer Stellungnahme auf den bestehenden Handlungsbedarf aufmerksam: „Die räumliche Situation an beiden Förderschulen GB ist so, dass die Schulleiterinnen nicht aus pädagogischen Gründen stufenübergreifende Lerngruppen bilden, sie müssen es“. Anlage 4: Landesschulamt
Die umfassenden Betrachtungen aus der Analyse entnehmen Sie bitte der Anlage 5 des Amtes für Gebäudemanagement. Anlage 5: Amt für Gebäudemanagement
Im Rahmen der Gesamtkonferenzen wurde die Lehrerschaft, die Elternschaft und die Schülerschaft durch den Landkreis als Schulträger über den Arbeitsauftrag der Verwaltung informiert. Die Lehrer-, Schüler- und Elternschaften erhielten die Gelegenheit der Stellungnahme. Die Ergebnisse sind den Vermerken zu „Pro“ und „Contra“ zu entnehmen. Anlage 6: Ergebnisprotokolle der Elternbeteiligungen
Zusammenfassung: An beiden Schulen sind seit Jahren Handlungsbedarfe vorhanden, die sich aus den vorhandenen baulichen Beschaffenheiten der Gebäude ergeben. Weiterhin sind aktuell genutzte Gebäude aus brandschutz- und sicherheitsrechtlicher Betrachtung in der aktuellen Nutzung mit Auflagen belegt worden, die schulorganisatorische Einschnitte zur Folge haben. So ist zum Beispiel in beiden Gebäuden eine Beschulung von körperlich beeinträchtigten Kindern nur im Erdgeschoss möglich. Demnach kann an beiden Schulen Schülern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kein Zugang zum gesamten Gebäude ermöglicht werden (Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention). Dabei wird zur Regel, dass stufenübergreifende Lerngruppen gebildet werden müssen, welche zwar rechtlich möglich, aber pädagogisch nicht sinnvoll sind. Beide Schulleitungen gaben an, dass die Umsetzung der pädagogischen Konzepte in beiden Schulen nur eingeschränkt möglich ist. So fehlt es an Fachunterrichtsräumen, aber auch an Therapieräumen sowie der durchgängigen Barrierefreiheit. Daher kann eine optimale Förderung und Betreuung der Kinder nicht gewährleistet werden. Ebenfalls zu beachten ist, dass in den vergangenen Jahren der Anteil der schwerstmehrfach behinderten Kinder zugenommen hat. Die Möglichkeit der Beschulung und Förderung dieser Schüler ist aufgrund der vorhandenen Gebäude nur sehr eingeschränkt möglich. Dem hohen Betreuungs- und Pflegeaufwand kann in den jetzigen Gebäuden aufgrund der Raumgrößen und -zuschnitten, insbesondere auch in den Sanitärbereichen, nicht entsprochen werden. An beiden Standorten ist die Aufnahme von körperlich beeinträchtigten Kindern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind von der Anzahl her begrenzt. Dies hat zur Folge, dass Kinder anderen Schulen zugewiesen werden müssen. Dadurch erfahren sie weitere Schulwege, was sich wiederum belastend auf sie auswirkt. Zudem unterliegen die Schüler sehr langen Fahrtwegen und Fahrzeiten. Durch die Verlagerung der Standorte Hamersleben und Wefensleben nach Oschersleben, kann für die überwiegende Mehrheit der Schüler eine spürbare Fahrzeitverkürzung erfolgen. Im Ergebnis der Betrachtung ist festzustellen, dass ein Ersatzneubau am Standort Oschersleben vor allem aus der Perspektive der bestmöglichen Lehr- und Lernbedingungen für Schüler und Lehrer, aber auch aus finanzieller Sicht, den notwendigen Investitionstätigkeiten an den Einzelstandorten vorzuziehen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1: Stellungnahme der Stabsstelle Schulentwicklungsplanung Betrachtung der Schul wegsituation der zu beschulenden Kinder Anlage 2: Stellungnahme der SB Schülerbeförderung Anlage 3: Raumprogramm Anlage 4: Landesschulamt Anlage 5: Amt für Gebäudemanagement Anlage 6: Ergebnisprotokolle der Elternbeteiligungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||