Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Heilungssatzung zur Haushaltssatzung 2018  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.1 Beschluss:0336/20/2021
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:48
Raum: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben
Ort: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums Haldensleben, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben
0336/20/2021 Heilungssatzung zur Haushaltssatzung 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Lasner Justitiar
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Baier (Amtsleiter Rechtsamt) macht einige Ausführungen zur Vorlage.

 

Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Heilungssatzung zur Haushaltssatzung 2018 in der Fassung der 2. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt 2018 mit folgendem Inhalt:


§ 5
 

Nach Abwägung der widerstreitenden Interessen werden die Hebesätze der Kreisumlage der Gemeinden für das Haushaltsjahr 2018 mit Wirkung von 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:

 

a) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl der Grundsteuer A

b) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl der Grundsteuer B

c) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer

d) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

e) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

f) 40,1 v.H. der Schlüsselzuweisungen 2017

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 33

Ablehnungen:  9

Enthaltungen:  2

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0336/20/2021 erhoben.