Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0336/20/2021  

 
 
Betreff: Heilungssatzung zur Haushaltssatzung 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Lasner Justitiar
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
24.11.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
01.12.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0336/20/2021)
Anlagen:
Haushaltssatzung 2018
2.1 Übersicht über die Finanzsituation der Kommunen
2.2 Auswertung HKS Daten
2.3 Darstellung Abwägungsentscheidung Kreisumlage 2018

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Heilungssatzung zur Haushaltssatzung 2018 in der Fassung der 2. Nachtragshaushaltssatzung für den Haushalt 2018 mit folgendem Inhalt:


§ 5
 

Nach Abwägung der widerstreitenden Interessen werden die Hebesätze der Kreisumlage der Gemeinden für das Haushaltsjahr 2018 mit Wirkung von 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:

 

a) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl der Grundsteuer A

b) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl der Grundsteuer B

c) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer

d) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

e) 40,1 v.H. auf die Steuerkraftzahl Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

f) 40,1 v.H. der Schlüsselzuweisungen 2017

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag ist nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA i. V. m § 100 Abs. 1 S. 5 KVG für den Erlass von Haushaltssatzungen und die Behebung von Fehlern zuständig. In der Haushaltssatzung werden auch die Hebesätze der Kreisumlage festgelegt.

 

Die Notwendigkeit zur Erarbeitung einer Heilungssatzung ergab sich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zur Klage der Gemeinde Barleben gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2018. Im Klageverfahren hatte das Verwaltungsgericht der Klage der Gemeinde stattgegeben und die Berufung vor dem OVG Magdeburg blieb erfolglos.

 

Durch Änderung nur des § 5 – in Form der Nachholung des Abwägungsvorgangs – bleibt die ursprüngliche Satzung bestehen und nur der formelle Mangel des § 5 wird geheilt.

 

Die Vorlage Nr. 2017/20/0478 Haushaltssatzung 2018 ist Bestandteil dieser Vorlage und wurde in der Anlage 1 beigefügt.

 

In der Anlage 2 werden die Unterlagen für die Abwägungsentscheidung des Kreistages beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

1. Vorlage Nr. 2017/20/0478 – Haushaltssatzung 2018

 

2. Abwägungsentscheidung

2.1 Übersicht über die Finanzsituation der Kommunen

2.2 Auswertung HKS Daten

2.3 Darstellung Abwägungsentscheidung Kreisumlage 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung 2018 (14433 KB)    
Anlage 2 2 2.1 Übersicht über die Finanzsituation der Kommunen (85 KB)    
Anlage 3 3 2.2 Auswertung HKS Daten (68 KB)    
Anlage 4 4 2.3 Darstellung Abwägungsentscheidung Kreisumlage 2018 (88 KB)