Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 26 Absatz 5 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.
Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2020 mit der Bilanzsumme von
2.195.527.160,92 EUR,
die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von
762.390,79 EUR.
Gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde in seiner Sitzung am 15.06.2021, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zurückzuführen.
Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26 Absatz 4 SpkG-LSA die Entlastung am 15.06.2021 erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums für Finanzen Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020, Billigung des Lageberichtes Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2020
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