Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0312/BLR/2021  

 
 
Betreff: Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde für das Geschäftsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
24.11.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
01.12.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0312/BLR/2021)
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates
Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums für Finanzen
Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020, Billigung des Lageberichtes
Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss
Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020
Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2020

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 26 Absatz 5 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.

 

Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2020 mit der Bilanzsumme von

 

2.195.527.160,92 EUR,

 

die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von

 

762.390,79 EUR.

 

Gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde in seiner Sitzung am 15.06.2021, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zurückzuführen.

 

Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26 Absatz 4 SpkG-LSA die Entlastung am 15.06.2021 erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates

Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums für Finanzen

Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020, Billigung des Lageberichtes

Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss

Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates (53 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums für Finanzen (36 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020, Billigung des Lageberichtes (49 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss (73 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 (33 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2020 (3149 KB)