Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung, Begründung:
Zu 1.)
Gegenwärtige Situation (IST-Zustand)
Im Jahr 2018 wurde durch den WWAZ das dringende Erfordernis der Neuherstellung aller Mediensysteme in der Geschwister-Scholl-Straße in Wolmirstedt gegenüber dem Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (EB SBU; Baulastträger Straße und Radweg) und der Stadt Wolmirstedt (Baulastträger der Nebenanlagen und der Regenwasserentwässerung) angezeigt. Die Leitungen sind stark verschlissen und müssen erneuert werden. Aufgrund des ebenso schadhaften Zustandes der Straße und der Nebenanlagen wurde eine Gemeinschaftsmaßnahme als wirtschaftlichste und effizienteste Variante aller Beteiligten favorisiert und mit der Vorplanung im Jahr 2019 begonnen. Gegenwärtig wird die Entwurfsplanung fertiggestellt und die Genehmigungs- und Ausführungsplanung durchgeführt. Mit der Haushaltsplanung 2022/2023 wurden die finanziellen Mittel für die Bauleistungen im Haushaltsplan des Landkreises angemeldet. Bisher waren diese im Haushaltsplan des EB SBU im Investitionsplan vorgemerkt. Durch die MUTING GmbH; Magdeburg wurde die Entwurfsplanung (LPh.3) erstellt und ist in Auszügen als Anlage beigefügt. Gegenwärtig wird vom EB SBU für die Bauausführung die Ortsdurchfahrtsvereinbarung (OD-vereinbarung) mit der Stadt und dem WWAZ vorbereitet. Die Vereinbarung nach Ortsdurchfahrtsrichtlinie regelt die gemeinsame Bauvorbereitung und Vergabe der Bauleistungen sowie den Bauablauf der Gemeinschaftsmaßnahme, die Baulasten nach Fertigstellung und die anteiligen Kostenerstattungen der einzelnen Vertragspartner. Diese Vorgehensweise soll eine Beauftragung an das insgesamt wirtschaftlichste Angebot in der Summe aller Lose ermöglichen und gewährleistet mithin eine optimale Bauzeit. Mit Abschluss der OD-Vereinbarung und der Freigabe aller Vertragspartner zur Ausschreibung und Baudurchführung ist eine Bauzeit von April bis Oktober 2022 vorgesehen. Für den Landkreis entstehen Ausgaben i.H.v. 710.000,00 € für die Herstellung der Fahrbahn mit Mittelinseln, einer Busbucht und straßenbegleitenden Radwegen sowie Einnahmen i.H.v. 50.000,00 € von der Stadt und dem WWAZ für Leistungsanteile an der Baustelleneinrichtung sowie Baustellensicherung und Umleitung. Weiterhin entfallen auf den Landkreis Aufwendungen i.H.v. 93.300,00 € für Kostenbeteiligungen an der Straßenentwässerung.
Rechtliche Verpflichtung
Gemäß §9 Straßengesetz LSA sind die Träger der Straßenbaulast gesetzlich verpflichtet, die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, ….. , zu erweitern oder sonst zu verbessern. Dies bedeutet aufgrund des gegenwärtigen Straßenzustandes aus wirtschaftlicher Sicht eine Erneuerung der Fahrbahn durchzuführen, um nicht zukünftig hohe Unterhaltungskosten zur Straßenreparatur aufwenden zu müssen.
Erläuterung zum Bauvorhaben
Die Straße und die Nebenanlagen (Baulänge ca. 400 m) werden grundhaft ausgebaut, d.h. nach dem gesamten Oberflächenaufbruch werden die neuen Kanäle und Leitungen verlegt sowie die Fahrbahn und die Nebenanlagen neu hergestellt. Mithin wird bei dieser Gemeinschaftsmaßnahme doppelter Oberflächenaufbruch und dessen Wiederherstellung vermieden, was zur Verringerung der Belastung der Anwohner und Verkehrsteilnehmer führt. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung von > 5.000 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 10 % wird in diesem Streckenabschnitt gleichzeitig ein straßenbegleitender Rad- / Gehweg mit hergestellt.
zu 2.)
Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um eine investive Maßnahme, deren Beginn durch eine rechtskräftige Haushaltssatzung zu ermächtigen ist. Aufgrund der Rückführung des EB SBU in den Landkreis besitzt der EB SBU ab 2022 keine eigenständige Haushaltssatzung, auf dessen Grundlage die Baumaßnahme durchgeführt werden kann. Bisher war die Durchführung dieser Baumaßnahme im Investitionsplan des EB SBU mittelfristig angezeigt. Gegenwärtig ist nicht erkennbar, dass der Landkreis zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 eine rechtskräftige Haushaltssatzung aufweist. Bei der vorgesehenen Bauzeit von ca. 7 Monaten ist es zwingend notwendig, die Baumaßnahme frühzeitig im Kalenderjahr zu beginnen, um diese noch vor dem Winter abzuschließen. Witterungsbedingte Bauzeitunterbrechungen mit zusätzlichen Provisorien usw. würden zu ungewollten nicht kalkulierbaren Kostensteigerungen führen. Mithin ist eine Ausschreibung und Beauftragung der Bauleistungen im I. Quartal 2022 zwingend geboten. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- Lagepläne mit Zeichenerklärung - Straßenquerschnitt - Kostenberechnung
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