Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0326/SBU/2021  

 
 
Betreff: Beschluss zum grundhaften Ausbau der Kreisstraße K 1171 OD Wolmirstedt; Geschwister-Scholl-Straße zwischen den Kreisverkehren einschließlich Radweg im Zuge einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Wolmirstedt und dem Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rothe Sachbearbeiter Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung
Neuendorf Betriebsleiterin Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und -unterhaltung" Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
10.11.2021 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
16.11.2021 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Informationspflicht
18.11.2021 
09. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung"      
Kreisausschuss Vorberatung
24.11.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
01.12.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zurückgezogen   
Anlagen:
Lagepläne
Straßenquerschnitt
Kostenberechnung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag beschließt den grundhaften Ausbau der K1171 OD Wolmirstedt; Geschwister-Scholl-Straße zwischen den Kreisverkehren einschließlich Radweg im Zuge einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Wolmirstedt und dem Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) entsprechend anliegender Entwurfs-dokumentation als Vorgriff auf den Haushalt 2022.
  2. Der Kreistag stimmt weiterhin der Ausschreibung und Beauftragung im I. Quartal 2022 zu.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Zu 1.)

 

Gegenwärtige Situation (IST-Zustand)

 

Im Jahr 2018 wurde durch den WWAZ das dringende Erfordernis der Neuherstellung aller Mediensysteme in der Geschwister-Scholl-Straße in Wolmirstedt gegenüber dem Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (EB SBU; Baulastträger Straße und Radweg) und der Stadt Wolmirstedt (Baulastträger der Nebenanlagen und der Regenwasserentwässerung) angezeigt. Die Leitungen sind stark verschlissen und müssen erneuert werden. Aufgrund des ebenso schadhaften Zustandes der Straße und der Nebenanlagen wurde eine Gemeinschaftsmaßnahme als wirtschaftlichste und effizienteste Variante aller Beteiligten favorisiert und mit der Vorplanung im Jahr 2019 begonnen. Gegenwärtig wird die Entwurfsplanung fertiggestellt und die Genehmigungs- und Ausführungsplanung durchgeführt.

Mit der Haushaltsplanung 2022/2023 wurden die finanziellen Mittel für die Bauleistungen im Haushaltsplan des Landkreises angemeldet. Bisher waren diese im Haushaltsplan des EB SBU im Investitionsplan vorgemerkt. Durch die MUTING GmbH; Magdeburg wurde die Entwurfsplanung (LPh.3) erstellt und ist in Auszügen als Anlage beigefügt.

Gegenwärtig wird vom EB SBU für die Bauausführung die Ortsdurchfahrtsvereinbarung (OD-vereinbarung) mit der Stadt und dem WWAZ vorbereitet. Die Vereinbarung nach Ortsdurchfahrtsrichtlinie regelt die gemeinsame Bauvorbereitung und Vergabe der Bauleistungen sowie den Bauablauf der Gemeinschaftsmaßnahme, die Baulasten nach Fertigstellung und die anteiligen Kostenerstattungen der einzelnen Vertragspartner. Diese Vorgehensweise soll eine Beauftragung an das insgesamt wirtschaftlichste Angebot in der Summe aller Lose ermöglichen und gewährleistet mithin eine optimale Bauzeit.

Mit Abschluss der OD-Vereinbarung und der Freigabe aller Vertragspartner zur Ausschreibung und Baudurchführung ist eine Bauzeit von April bis Oktober 2022 vorgesehen. Für den Landkreis entstehen Ausgaben i.H.v. 710.000,00 € für die Herstellung der Fahrbahn mit Mittelinseln, einer Busbucht und straßenbegleitenden Radwegen sowie Einnahmen i.H.v. 50.000,00 € von der Stadt und dem WWAZ für Leistungsanteile an der Baustelleneinrichtung sowie Baustellensicherung und Umleitung. Weiterhin entfallen auf den Landkreis Aufwendungen i.H.v. 93.300,00 € für Kostenbeteiligungen an der Straßenentwässerung.

 

 

Rechtliche Verpflichtung

 

Gemäß §9 Straßengesetz LSA sind die Träger der Straßenbaulast gesetzlich verpflichtet, die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, ….. , zu erweitern oder sonst zu verbessern. Dies bedeutet aufgrund des gegenwärtigen Straßenzustandes aus wirtschaftlicher Sicht eine Erneuerung der Fahrbahn durchzuführen, um nicht zukünftig hohe Unterhaltungskosten zur Straßenreparatur aufwenden zu müssen.

 

 

Erläuterung zum Bauvorhaben

 

Die Straße und die Nebenanlagen (Baulänge ca. 400 m) werden grundhaft ausgebaut, d.h. nach dem gesamten Oberflächenaufbruch werden die neuen Kanäle und Leitungen verlegt sowie die Fahrbahn und die Nebenanlagen neu hergestellt. Mithin wird bei dieser Gemeinschaftsmaßnahme doppelter Oberflächenaufbruch und dessen Wiederherstellung vermieden, was zur Verringerung der Belastung der Anwohner und Verkehrsteilnehmer führt.

Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung von > 5.000 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 10 % wird in diesem Streckenabschnitt gleichzeitig ein straßenbegleitender Rad- / Gehweg mit hergestellt.

 

 

zu 2.)

 

Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um eine investive Maßnahme, deren Beginn durch eine rechtskräftige Haushaltssatzung zu ermächtigen ist. Aufgrund der Rückführung des EB SBU in den Landkreis besitzt der EB SBU ab 2022 keine eigenständige Haushaltssatzung, auf dessen Grundlage die Baumaßnahme durchgeführt werden kann. Bisher war die Durchführung dieser Baumaßnahme im Investitionsplan des EB SBU mittelfristig angezeigt.

Gegenwärtig ist nicht erkennbar, dass der Landkreis zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 eine rechtskräftige Haushaltssatzung aufweist. Bei der vorgesehenen Bauzeit von ca. 7 Monaten ist es zwingend notwendig, die Baumaßnahme frühzeitig im Kalenderjahr zu beginnen, um diese noch vor dem Winter abzuschließen. Witterungsbedingte Bauzeitunterbrechungen mit zusätzlichen Provisorien usw. würden zu ungewollten nicht kalkulierbaren Kostensteigerungen führen. Mithin ist eine Ausschreibung und Beauftragung der Bauleistungen im I. Quartal 2022 zwingend geboten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Auszahlungen:

710.000,00 €    93.300,00 €

Einzahlungen:  

50.000,00 €             keine

 

Produkt:

54201.7852001 54201.5452005

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Finanzmittel sind im Haushalt 2022 angemeldet

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 


Anlagen:

 

-          Lagepläne mit Zeichenerklärung

-          Straßenquerschnitt

-          Kostenberechnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lagepläne (1158 KB)    
Anlage 2 2 Straßenquerschnitt (131 KB)    
Anlage 3 3 Kostenberechnung (249 KB)